Allge­meine

Ge­schäfts­bedin­gungen

(AGB2020/­I01)

1. Allgemeines/ Terminabsprache
Diese AGB gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Werden Termine aufgrund des Veranstalters unter Vorbehalt freigehalten, so entstehen für HELMNOT THEATER daraus keine Verbindlichkeiten.

2. Storno/ Zahlungen
Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber/ Veranstalter wird nach einer Absage durch den Auftraggeber/ Veranstalter eine Stornierungsgebühr von mindestens 50% des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber/ Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 80% fällig. Bei Zahlungsverzug wird mit sofortiger Fälligkeit eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 Euro fällig. Außerdem werden Zinsen i. H. v. 8 % über Basiszins fällig. Für Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren von je 5,00 Euro erhoben. Alle Beträge sind Netto-Beträge, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer zu entrichten ist.

3. Schadensersatz/ Haftung
3.1. Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, kann HELMNOT THEATER während des Verzuges des Veranstalters nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. HELMNOT THEATER behält den vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

3.2. Sind die entsprechenden Maße bzw. technischen u. organisatorischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort für Proben und Aufführungen nicht gegeben und HELMNOT THEATER kann folglich teilweise oder gar nicht auftreten, so ist das nicht als Vertragsbruch von HELMNOT THEATER zu bewerten. HELMNOT THEATER behält seinen Anspruch auf das volle Honorar gemäß Vertrag.

3.3. Führt höhere Gewalt zum Ausfall einer oder mehrerer Aufführungen, wird HELMNOT THEATER für den Zeitraum des Ausfalls von seiner Hauptleistungspflicht und der Veranstalter von seiner Zahlungspflicht für die Vergütung befreit. Die Erstattung der Aufwendungen zum Aufenthalt von HELMNOT THEATER (z.B. Übernachtung, Catering, Transfer etc.) bleiben davon unberührt. Als höhere Gewalt gilt insbesondere Streik im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen und Stromausfall. (Ausgenommen sind Stromausfälle, die durch das Betriebsenergienetz des Veranstalters oder seiner Veranstaltungspartner verursacht werden, sowie Attentate oder durch Attentate verursachte Trauerfälle.)

Die aktuelle Corona-Pandemie sowie der Stand der aktuellen Auflagen sind dem Auftraggeber/ Veranstalter bekannt. Der Fall der höheren Gewalt liegt nur vor, wenn es unter Einhaltung der jeweils erforderlichen Sorgfalt (rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung durch Auftraggeber mit entsprechenden Sicherheits-/Hygienekonzepten & Genehmigung durch Behörden/Ämter) unmöglich war, der vertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Unmöglichkeit liegt nur vor, wenn eine behördliche Stelle, wie z.B. das Gesundheitsamt unter Anordnung der allgemeinen Quarantäne den jeweiligen Betrieb der Veranstaltungsstätte einstellt oder die Veranstaltung aus Gründen, die nicht der Auftraggeber/Veranstalter oder seine Veranstaltungsstätte zu vertreten hat, absagt. Bei Auftragsproduktionen zahlt der Auftraggeber/ Veranstalter die bei HELMNOT THEATER bereits entstandenen Kosten, wie z.B. für Proben mit Künstlern, Technikern etc., Material-/Personalkosten für Sonderbauten des HELMNOT THEATERs), Auftragsleistungen bzgl. Sonderanfertigungen von Partnern des HELMNOT THEATERs.

3.4.1. Ist HELMNOT THEATER aus wichtigem unverschuldetem Grund (Unfall, Tod, akute Krankheit von Künstlern o. ä.) nicht in der Lage, eine bestimmte, für die Stunde, den Tag oder die Woche angesetzte Aufführung durchzuführen, so ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. HELMNOT THEATER bemüht sich, eine alternative Aufführung bzw. die geplante Aufführung in veränderter, qualitativ nicht minderwertigerer Form durchzuführen. Sollte sich die Aufführung aus einem der o. g. Gründe zeitlich verzögern, so behält HELMNOT THEATER grundsätzlich den Anspruch auf die volle Vergütung gemäss Vertrag.

3.4.2. Ist HELMNOT THEATER aus wichtigem unverschuldetem Grund (Unfall, akute Krankheit von die Aufführung tragenden Künstlern o. ä.) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall aus dem Vertrag befreit, wenn es sich um eine Einzelveranstaltung handelt. Im Falle einer Aufführungsreihe (ab 2 Aufführungen) wird dem Veranstalter ein von HELMNOT festzusetzender Ausfallbetrag für die entfallene Aufführung verrechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, der Vertrag behält seine Gültigkeit.

3.5. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine lärmverursachenden Aktionen wie mutwilliges Stören durch Dritte bzw. Konkurrenzveranstaltungen des Veranstalters oder Dritter die Durchführung der Aufführung von HELMNOT THEATER stören. Wird die Aufführung durch solche Aktionen gestört, kann HELMNOT THEATER die Veranstaltung unterbrechen oder absagen ohne Verlust des Honoraranspruches.

3.6. Kommt es zu unvorhergesehenen Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für HELMNOT THEATER unzumutbar machen, wie z.B. Überschreitung der maximalen Besucherzahl, überfüllter Veranstaltungsort oder technische Störungen, ist HELMNOT THEATER zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honoraranspruch.

3.7. Der Veranstalter haftet für Verletzungen von Besuchern und Beschädigungen an deren Eigentum anlässlich der Veranstaltung. Die Haftung erstreckt sich nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung durch HELMNOT THEATER. Der Veranstalter stellt HELMNOT THEATER von allen sonstigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

3.8. Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem HELMNOT THEATER bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von HELMNOT THEATER verursacht wurden, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem HELMNOT THEATER sind ausgeschlossen.

3.9. Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten in Bezug auf die Bereitstellung von technischen oder organisatorischen Leistungen, z.B. den Anforderungen an Sicherheit, Strom, Übernachtungen, Catering etc. unzureichend, so ist HELMNOT THEATER berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung Ersatzleistungen auf Kosten des Veranstalters anzufordern. In dringenden Fällen, bei denen das Wohl oder die Sicherheit der Mitarbeiter des HELMNOT THEATERs bzw. die Sicherheit dessen Eigentums gefährdet sind, kann HELMNOT THEATER die Aufführungen aussetzen, ohne den Vergütungsanspruch gemäss Vertrag zu verlieren. (Dies bezieht sich z.B. auf die Gewährleistung des Transfers, der Sicherheit, der Auszahlung des Honorars)

3.10. Sollten Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen aus diesem Vertrag von HELMNOT THEATER gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden, so ist die vereinbarte Summe des Ersatzanspruches bzw. der Vertragsstrafe sofort fällig.

4. Urheberrechte/ GEMA-Gebühren
HELMNOT THEATER steht dafür ein, über die Aufführungsrechte am Stück zu verfügen. HELMNOT unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen des Veranstalters. Anmeldung + anfallende Gebühren bei der GEMA übernimmt der Auftraggeber. HELMNOT stellt auf Anfrage eine GEMA-Liste zur Verfügung.

5. Randbedingungen, die vom Veranstalter zu gewährleisten sind
5.1. Vom Veranstalter werden die branchenüblichen Vorbereitungen getroffen und die technischen, organisatorischen, räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltung geschaffen. Der Veranstalter informiert die zuständige Haustechnik rechtzeitig und vollständig, veranlasst die Erfüllung der Bedingungen des Technischen Beiblattes.

5.2. Der im Vertrag angegebene verantwortliche Ansprechpartner des Veranstalters ist rechtzeitig mit allen Schlüsseln und Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten (Dusch- bzw. Waschgelegenheiten, abschließbare Umkleidemöglichkeiten, bei Indoor-Veranstaltungen Feuerlöscher etc.) am Auftrittsort ausgestattet und während der gesamten Zeit bis zum abgeschlossenen Abbau anwesend bzw. jederzeit telefonisch erreichbar und abrufbar.

5.3. Veranstaltungsrelevante Anmeldungen, Genehmigungen (auch bzgl. Evtl. geltender Hygiene- und Sicherheitsauflagen), Erlaubnisse oder ähnliches werden vom Veranstalter rechtzeitig eingeholt. Der Auftrittsort ist vor Beginn des Aufbaus leer zu räumen und zu säubern, bei Auftritt in den Räumen zu beheizen. Bei mehreren Auftritten wird nach jeder Veranstaltung gesäubert.

5.4. Der Veranstalter trifft alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und schließt adäquate Versicherungen ab. Der Veranstalter haftet für Diebstahl und Beschädigungen des Eigentums von HELMNOT THEATER während des gesamten Zeitraumes seines Aufenthaltes am Veranstaltungsort bzw. während des gesamten Zeitraumes der für die Vertragserfüllung notwendigen Reise- und Transportzeiträume zum/ vom Veranstaltungsort (wenn der Transport/ die Reise vom Veranstalter organisiert wird) sowie während der Lagerung am Veranstaltungsort. Eine Leistungsminderung, die während der Vertragsdauer aufgrund von Diebstahl, Schäden, Störungen an technischen Geräten (z.B. aufgrund des Transportes) am Eigentum von HELMNOT THEATER, die auf Fremdverschulden beruhen, eintritt, ist nicht als Vertragsbruch durch HELMNOT THEATER zu bewerten. Der Anspruch auf den vollen Umfang der Vergütung bleibt bestehen. HELMNOT THEATER sichert zu, mit den zur Verfügung bleibenden Mitteln die Aufführungen bestmöglich weiterzuführen. Für den Fall, dass das gesamte für die Aufführungen notwendige Material beschädigt, gestohlen wurde oder nicht funktionsfähig ist und somit keine Aufführungen stattfinden können, bleibt der Anspruch auf die volle Vergütung gemäß Vertrag weiterhin bestehen.

Bei Diebstahl/ Verlust von Material wird der Versicherungswert für das entgangene Material innerhalb von 14 Tagen fällig. HELMNOT THEATER wird bei Rückankunft des Materials dessen Zustand und Funktionalität prüfen. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die endgültige Feststellung von Schäden erst in den eigenen Lagerräumen von HELMNOT THEATER stattfindet. Sollten Schadensersatzansprüche/ Reparaturkosten von HELMNOT THEATER gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden, so ist die Summe des Ersatzanspruches sofort fällig.

6. Berichterstattung
Videoaufzeichnungen, Fotoaufnahmen oder Aufzeichnungen auf Tonträgern sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist HELMNOT THEATER berechtigt, die Veranstaltung nicht durchzuführen bzw. abzubrechen. HELMNOT THEATER behält in diesem Fall den vollen Honoraranspruch. Wird im Nachfeld der Veranstaltung bekannt, dass ohne Zustimmung von HELMNOT THEATER Aufzeichnungen (Video, Tonträger) gemacht wurden, so kann HELMNOT THEATER eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Honoraren verlangen. Kurze Aufzeichnungen durch Rundfunk und Fernsehen, die der üblichen aktuellen Information der Öffentlichkeit dienen (unter 3 min), sind nach vorheriger Absprache gestattet. HELMNOT THEATER ist befugt, Fotos seiner Aufführungen/ Inszenierung zur Eigendokumentation aufzunehmen und zu verwenden. Die Verwendung von Fotos der Aufführungen und seiner -bestandteile zur Eigenwerbung des Veranstalters bedürfen der schriftlichen Zustimmung von HELMNOT. Der Veranstalter verpflichtet sich, HELMNOT THEATER als Urheber bzw. ausführender Künstler im Rahmen der Veranstaltung zu nennen.

7. Sonderkündigungsrecht/ Vertragsrecht
HELMNOT THEATER ist ein Verein, der sich nicht in den Dienst einer politischen, religiösen oder weltanschaulichen Auffassung stellen will. Der Veranstalter garantiert, dass HELMNOT THEATER nicht aufgrund der Veranstaltung (durch den Veranstalter, durch Sponsoren, Ko-Finanziers, ideelle Partner oder andere auftretende Künstler) in Zusammenhang mit der Tätigkeit einer politischen Partei, einer Kirche oder einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppe, Sekte oder Vereinigung gebracht werden kann. Trifft diese Zusicherung nicht zu, kann HELMNOT THEATER auch noch nach der Aufführung den Vertrag fristlos kündigen und als Schadensersatz das volle Honorar sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Honoraren verlangen. Der Veranstalter verpflichtet sich weiter, gegenüber dem HELMNOT THEATER für den Fall, dass in Medien eine Verbindung zwischen dem Charakter der Veranstaltung und dem HELMNOT THEATER hergestellt wird, die Erklärung abzugeben, dass ein Zusammenhang zwischen dem Charakter der Veranstaltung und der Tätigkeit von HELMNOT THEATER nicht besteht und den Inhalt dieser Erklärung in Ausübung seines Gegendarstellungsanspruches in den betroffenen Medien zu verbreiten.

8. Der vorliegende Vertrag untersteht ausschliesslich dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist das Landgericht Chemnitz.
Der Veranstalter ist verpflichtet, über das Honorar und die Vertragsvereinbarungen Stillschweigen zu bewahren.

9. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.

10. Datenschutz
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die mit der Durchführung des Vertrages erhobenen Daten gespeichert werden (§ 26 BDschG).

Allge­meine

Ge­schäfts­bedin­gungen

Vermietung

(AGB-VM-2022)

Allgemeine Geschäftsbedingung bzgl. Vermietung, Ausstattung von Themenwelten u.ä.

Allgemeines
1. Für die Lieferung ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung von HELMNOT e.V. (=Auftragnehmer/Vermieter) maßgebend, die nach der durch Auftraggeber/Mieter erfolgten Angebotsbeauftragung erstellt wird. Unsere Angebote sind freibleibend. Die schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden gilt als einseitiges, verbindliches Vertragsangebot, welches mit Übersendung der Auftragsbestätigung oder der Rechnungslegung durch den HELMNOT e.V. wirksam wird. Eventuelle Bedingungen des Auftraggebers/Mieters sowie besondere Vereinbarungen treten außer Kraft, soweit sie den Geschäftsbedingungen von HELMNOT E.V. widersprechen. Durch Beauftragung von Angeboten/ Erteilung von Aufträgen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HELMNOT E.V. vom Auftraggeber/Mieter ausdrücklich anerkannt. Diese Bedingungen gelten bis auf Widerruf auch für künftige Aufträge und Abschlüsse.
2. Alle angebotenen Materialien und Gegenstände sowie Dekorationen, Kulissen, Requisiten, Ausstattungsgegenstände, Dekorationsstoffe und Accessoires sind vollständiges Eigentum von HELMNOT E.V. bzw. ihrer Zulieferer. Alle Rechte an dem Design und der Konstruktion des Mietgutes liegen bei HELMNOT e.V. Ein Nachbau des Mietgutes sowie seiner Bestandteile ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich HELMNOT e.V. Schadensersatzforderungen sowie rechtlich Schritte vor.

Preise/ Zahlungen/ Storno
1. Unsere Angebote sind bzgl. Preis, Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Erhöhen sich zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung die für die Preise maßgeblichen Kostenfaktoren (wie z.B. Material-, Fracht-, Maut-, Lohnkosten), ist HELMNOT e.V. berechtigt, die Preise anzupassen. Die in Rechnung gestellten Preise können sich gegenüber den vereinbarten Preisen auch dann verändern, wenn der Auftraggeber/Mieter Abweichungen oder Ergänzungen wünscht, die im ursprünglichen Angebot/Auftrag nicht enthalten waren, oder wenn die Anfertigung/ die Installation und Arbeit vor Ort einen nicht vorher absehbaren zusätzlichen Aufwand erfordert.
2. Verzögerungen und Wartezeiten beim Aufbau oder Abbau, die auf Seiten des Auftraggebers entstehen, werden ab 30 min Verzögerung nach den allgemeingültigen Stundensätzen (80€ pro Techniker/Handwerker pro angefangene Stunde und 60 € pro Helfer/ pro angefangene Stunde) dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dieselben Stundensätze gelten für anfallende Reinigungs-/ Reparaturarbeiten.
3. Die Rechnungsforderungen von HELMNOT E.V. sind per Vorauszahlung (Überweisung als Vorkasse) zahlbar. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB geschuldet und fällig. Für Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10,00 Euro fällig. Im Fall des Verzugs fällt die gesetzliche Verzugspauschale an. Die jeweilige Restforderung von HELMNOT E.V. wird umfänglich sofort fällig, wenn der Auftraggeber/Mieter die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält, um Zahlungsaufschub oder Vergleich nachsucht oder seine Zahlungen einstellt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggeber/Mieters entfallen die ihm von dem Lieferer bewilligten Rabatte. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber/Mieter in Konkurs gerät oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren gegen ihn eröffnet wird. Es bleibt dem Lieferer vorbehalten, bei Zahlungsverzug des Mieters nach Mahnung mit Nachfristsetzung die sofortige Herausgabe des Mietgutes zu verlangen. Die daraus entstehenden Frachtkosten sowie sonstige Aufwendungen gehen zu Lasten des Mieters. Die Forderung auf vorzeitige Rückgabe des Mietgutes im Fall des Zahlungsverzugs entbindet den Mieter nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gemäß Vertrag/Auftrag.
4. Für jeden Mietauftrag kann eine Kaution berechnet werden, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände durch den Vermieter zurückgezahlt wird. Die Kautionshöhe hängt von der Mietsumme und den Konditionen des Mietvertrages ab, i.d.R. beträgt diese mind. 30% des Wiederbeschaffungswertes. Bei Mietverträgen, bei denen das Mietmaterial von einer Spedition oder vom Mieter selbst abgeholt wird, für Mietmaterial, welches außerhalb von Deutschland geliefert wird, oder für Langzeitmieten kann eine höhere Kaution berechnet werden.
5. Nach einer Absage/ Kündigung durch den Auftraggeber/Mieter nach Angebotsbestätigung durch den Kunden wird eine Stornierungsgebühr von mindestens 50% des vereinbarten Gesamtauftrages fällig. Ab sechs Wochen vor Mietbeginn wird im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber/Mieter eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 80% fällig, ab 8 Tagen vor Mietbeginn 100%. Werden vereinbarte Vorauszahlungen vom Auftraggeber/Mieter nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, gilt dies im Sinne einer Stornierung des Auftrages/der Bestellung durch den Auftraggeber/Mieter und es gelten vorgenannte Stornogebühren.

Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von HELMNOT E.V. erheblich einwirken (z.B. unverschuldeten Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen oder Energie- und Rohstoffmangel bei Zulieferern), sowie für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit diese Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht HELMNOT E.V. das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggeber/Mieters wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will HELMNOT E.V. von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist dies unverzüglich dem Auftraggeber/Mieter mitzuteilen.

Schadensersatz / Haftung
1. Erfüllt der Auftraggeber/Mieter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, kann HELMNOT E.V. während des Verzuges des Auftraggeber/Mieters nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. HELMNOT E.V. behält den vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars, wenn der Auftraggeber/Mieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
2. Sind die entsprechenden Maße bzw. technischen u. organisat. Voraussetzungen am Veranstaltungsort für die direkte Anlieferung/ den Dekorationsaufbau nicht gegeben und HELMNOT E.V. kann folglich teilweise oder gar nicht anliefern/ aufbauen, so ist das nicht als Vertragsbruch von HELMNOT E.V. zu bewerten. HELMNOT E.V. behält den Anspruch auf 100% der vereinbarten Vergütung gemäß Auftrag/Vertrag.
3. Führt höhere Gewalt zum Ausfall einer oder mehrerer Veranstaltungstage, wird HELMNOT E.V. für den Zeitraum des Ausfalls von seiner Hauptleistungspflicht und der Auftraggeber von seiner Zahlungspflicht für die Vergütung befreit, außer für die Erstattung der Aufwendungen zum Aufenthalt von HELMNOT E.V. (z.B. Übernachtung, Catering etc.). Als höhere Gewalt gilt insbesondere Streik im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall und Naturkatastrophen. (Ausgenommen sind Stromausfälle, die durch das Betriebsenergienetz des Auftraggebers verursacht werden, sowie Attentate oder durch Attentate verursachte Trauerfälle.) Bei Langzeitmieten (über 3 Tage) besteht bei einem Ausfall einzelner Veranstaltungstage aufgrund höherer Gewalt kein Recht auf Minderung des Mietpreises, sofern nicht ausdrücklich eine Abrechnung der Mietkosten je Veranstaltungstag vereinbart wurde.
4. Der Auftraggeber/Mieter haftet für Verletzungen von Besuchern und Beschädigungen an deren Eigentum anlässlich der Veranstaltung. Die Haftung erstreckt sich nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung durch HELMNOT E.V.. Der Auftraggeber/Mieter stellt HELMNOT E.V. von allen sonstigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
5. Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Auftraggeber/Mieters gegenüber HELMNOT E.V. bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von HELMNOT E.V. verursacht wurden, werden auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme beschränkt. Weitergehende Ansprüche gegenüber HELMNOT E.V. sind ausgeschlossen.
6. Sollten Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen aus diesem Vertrag von HELMNOT E.V. gegenüber dem Auftraggeber/Mieter geltend gemacht werden, so ist die vereinbarte Summe des Ersatzanspruches bzw. der Vertragsstrafe sofort fällig.

Randbedingungen, die vom Auftraggeber/Mieter zu gewährleisten sind
1. Vom Auftraggeber/Mieter werden die branchenüblichen Vorbereitungen getroffen, die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltung geschaffen. Der Auftraggeber/Mieter informiert die Haustechnik rechtzeitig/ vollständig und veranlasst die sorgfältige Erfüllung der Bedingungen der Vertragsvereinbarungen.
2. Ist der Anlieferungsort nicht mit den Fahrzeugen von HELMNOT e.V. zu erreichen, weil Straßen, Brücken oder Tor- und Stadtbögen nicht passiert werden können (auch aufgrund z.B. von Überschwemmungen oder Baumaßnahmen), stellt der Auftraggeber/Mieter kurzfristig nach Absprache die notwendigen Hilfskräfte und Fahrzeuge für das Transportieren/ Be- und Entladen des Mietmaterials/der Ausrüstung zur Verfügung.
3. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, so übernimmt der Auftraggeber auf seine Kosten die Buchung von ausreichend Hotelübernachtungen*** inkl. Frühstück für das Personal des Vermieters (z.B. bei Transport, Auf-/Abbau o.ä.). Anzahl, Art der Zimmer sowie Zeitraum in Absprache. Eine Übergabe der Zimmer erfolgt mit dem Hotelpersonal bei Abreise, nachfolgende Reklamationen sind somit ausgeschlossen. Werden die Zimmer vom Vermieterpersonal nicht in Anspruch genommen, trägt der Auftraggeber trotzdem die Kosten.

Mietgut
1. Das Mietgut wird lediglich für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Um die Mietdauer zu verlängern, ist die schriftliche Zustimmung von HELMNOT E.V. erforderlich. HELMNOT E.V. ist berechtigt, eine zusätzliche, neu berechnete Miete in Rechnung zu stellen. Sämtliche gewährte Rabatte können dabei entfallen. Sollte sich der Mietzeitraum verlängern, so hat der Auftraggeber/Mieter den HELMNOT e.V. spätestens 24 h vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraumes zu informieren und die schriftliche Zustimmung zur Mietzeitverlängerung einzuholen.
2. Bei den Mietgegenständen handelt es sich in der Regel um gebrauchtes Mobiliar, Dekoration/Kulissen, Ausstattung oder Technik, mit üblichen Gebrauchsspuren. Farbliche oder strukturelle Abweichungen am Mietgegenstand gegenüber Fotos oder Abbildungen im Internet sind als Mangelgrund nicht zulässig. Das Bekleben, Bemalen oder eine anderweitige Bearbeitung der Mietsache ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet. Bei technischen Geräten hat der Auftraggeber/Mieter für eine störungsfreie Stromversorgung zu sorgen.
3. Der Auftraggeber/Mieter hat am Ort der Leistung/Lieferung rechtzeitig für freien Lieferzugang, Bau-, Platzierungs- und Lagerfreiheit zu sorgen. Kommt es infolge nicht rechtzeitiger oder nicht erfolgter Liefer-/Bau-/Platzierungsfreiheit zu Behinderungen oder Einschränkungen, so hat der Auftraggeber/Mieter anfallende Mehrkosten jeglicher Art zu tragen. Der Mieter ist für die Anordnung der Platzierung der Mietartikel verantwortlich. Ist hier die Zustimmung eines Dritten notwendig, hat der Mieter entsprechende Absprachen/Genehmigung rechtzeitig einzuholen.
4. Die vereinbarten Liefertermine und –fristen gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages sowie dem fristgemäßem Eingang der vereinbarten Vorauszahlungen. Das rechtzeitige Einholen etwaiger erforderlicher Genehmigungen, Bescheinigungen zur Sicherstellung des Auftrages liegt beim Auftraggeber/Mieter. Überschreitungen von Lieferterminen aufgrund nicht rechtzeitig vorliegender Genehmigungen und/oder rechtzeitiger Zahlung offener Rechnungen sind nicht auf ein Verschulden des HELMNOT e.V. zurückzuführen. Schadenersatzansprüche des Mieters oder ein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung sind für diese Fälle ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt sowie Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen und sonstige, außerhalb des Machtbereiches von HELMNOT E.V. liegende Ereignisse entbinden von der Auftragspflicht. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als ein besonderes Geschäft. Ansprüche des Auftraggeber/Mieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5. Der Auftraggeber/Mieter hat nach Anlieferung/ Aufbauende das Mietgut auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und optische Beschaffenheit zu prüfen. Sofort nach abgeschlossenem Aufbau müssen eventuell festgestellte Mängel gemeldet werden. HELMNOT E.V. wird nach Veranstaltungsende bei Abbau bzw. Abholung das Mietgut prüfen und nachzählen. Bei Kleinteilen ist eine Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, der Auftraggeber/Mieter erklärt sich einverstanden, dass die endgültige Zählung und eventuelle Schadensfeststellung erst in den Lagerräumen von HELMNOT E.V. stattfindet (bis 1 Woche nach Veranstaltungsende bzw. 1 Woche nach Wareneingang am Lager). HELMNOT E.V. garantiert, dass in der Zeit der Abholung bis zur Zählung in den Lagerräumen von HELMNOT E.V. keine Verluste oder Beschädigungen entstehen.
6. Das Mietgut ist vom Auftraggeber/Mieter sorgfältig zu behandeln. HELMNOT E.V. ist bei Verschmutzung berechtigt, extra anfallende Kosten für Reinigung, Reparaturen o.ä. dem Auftraggeber/Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Lampenausfall bei Glühbirnen, Projektorlampen, Scheinwerfern o.ä. während der Mietzeit hat der Auftraggeber/Mieter zu ersetzen. Erfolgt kein Ersatz, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Ersatzleuchtmittel in Rechnung zu stellen.
Sofern bauartbedingt kein Austausch der Leuchtmittel möglich ist, hat der Mieter einen Ausfall der Leuchtmittel bis 20 , bei Langzeitmieten über 2 Wochen bis 30 zu tolerieren, ohne dass sich aus diesem Ausfall ein Recht zur Minderung der Miete ergibt. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Vermieter bei einem Ausfall mehrerer Leuchtmittel rechtzeitig zu informieren, um ihm die Möglichkeit der Reparatur einzuräumen. Es steht dem Vermieter frei, für den Fall des Ausfalls von mehr als 30% der Leuchtmittel, diese zu ersetzen bzw. dem Mieter einen Mietnachlass zu gewähren,
7. Der Auftraggeber/Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung des Mietgutes. Dies gilt auch für Schäden durch Naturgewalten und Schäden die durch Dritte verursacht werden, wie Brand-, Sturm-, Gewitter-, Hagel-, Wasser-, Einbruchdiebstahl, Diebstahl- und Vandalismusschäden usw.. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber/Mieter die Reparaturkosten zu erstatten, sofern diese die Neubeschaffungskosten nicht übersteigen, in allen anderen Fällen wird dem Auftraggeber der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert berechnet. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten dieselben Vereinbarungen.
8. Mit der Übergabe an einen Spediteur, Frachtführer oder ein Post-/ Versandunternehmen, spätestens mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Mieter/Auftraggeber über. Je nach Auftragsinhalt beginnt demnach die Haftung durch den Auftraggeber/Mieter a) mit Abholung durch Mieter selbst oder eine Spedition oder einen bestellten Post-/Lieferdienstes oder b) bei Anlieferung des Mietgutes durch den Vermieter an der benannten Adresse/ am Veranstaltungsgelände. Die Haftung durch den Auftraggeber/Mieter endet entsprechend dem Auftragsinhalt a) mit der Rückgabe durch Mieter selbst, eine Spedition oder Post-/Lieferversanddienst im Lager des Vermieters oder b) durch die Abfahrt der Transportfahrzeuge des HELMNOT e.V. vom Veranstaltungsgelände. Der Auftraggeber/Mieter trifft alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und schließt adäquate Versicherungen ab. Eine detaillierte Werte-Liste zum Mietgut liegt der Auftragsbestätigung bei bzw. wird von HELMNOT E.V. auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
9. Der Auftraggeber/Mieter hat HELMNOT E.V. unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach eigener Kenntnisnahme, schriftlich mitzuteilen, wenn: a) bei Anlieferung/ Aufbau das Mietgut nicht vollständig ist, b) das Mietgut beschädigt worden ist, c) das Mietgut abhanden gekommen oder gestohlen worden ist, d) die Lieferung/ Abholung nicht ungehindert und zu den vereinbarten Zeiten möglich ist. Erfolgt die Lieferung durch eine Spedition oder einen Post-/Lieferdienst ist die Ware bei Auslieferung auf Unversehrtheit zu prüfen. Mögliche Transportschäden sind auf dem Lieferschein/der Übernahmebestätigung zu dokumentieren.
10. Zusätzliche Personaldienstleistungen, die der Auftraggeber während des Mietzeitraumes zum Auftrag zuzüglich bestellt/beauftragt, werden mit 50 Euro netto pro Stunde berechnet bzw. kann eine Tagespauschale vereinbart werden. Für Reise-/Transportkosten werden je nach erforderlichem Fahrzeug 0,87-2,47 Euro pro Fahrtkilometer berechnet.
11. Bei Nichtbenutzung gemieteter Objekte/Geräte, welche nicht zum Einsatz kommen, wird ein Abzug nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung dazu getroffen.
12. Alle angebotenen Leihartikel sind Eigentum des Auftragnehmers bzw. seiner Zulieferer. HELMNOT E.V. ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggeber/Mieters, insbesondere bei Verletzung einer Vertragspflicht, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Mietgüter zu verlangen.
13. Für Outdoor-Aktionen gilt: können Aktionen, Künstler, Mitmach-Aktionen, Dekorationen o.ä. aufgrund schlechten Wetters ( z.B. Regen, Kälte, Nässe, Glätte/ Glatteis, Hagel, Schnee, Ozon, starkem Wind) nicht oder nur teilweise eingesetzt/ durchgeführt werden, erhält HELMNOT e.V. trotzdem die volle Vergütung. Die Durchführbarkeit entscheidet HELMNOT e.V. in Abstimmung mit dem Auftraggeber/Mieter.

Gewährleistung
1. HELMNOT E.V. gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Überlassung des Mietgutes keine offensichtlichen Mängel vorhanden sind. Dies wird vom Auftraggeber/Mieter bei Anlieferung bzw. bei Übernahme gegengeprüft. Eventuelle Mängel/Beanstandungen sind vor Veranstaltungsbeginn und innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme der Lieferung/Leistung schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrüge berechtigt den Auftraggeber/Mieter nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen. Nach erfolgter Übernahme hat der Auftraggeber für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen die volle Beweislast zu treffen. Mangelhafte Lieferungen/Leistungen, die berechtigt reklamiert wurden, können durch den Auftragnehmer nach seiner Wahl nachgebessert oder zurückgenommen und mit angemessenem Minderwert gutgeschrieben werden. Vor Ausübung des Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht übernommen.
2. Das Mietgut wird durch HELMNOT E.V. auf- und abgebaut, sofern dies im Auftrag nicht ausdrücklich anders geregelt und lediglich eine Anlieferung/Abholung oder Miete per Selbstabholung vereinbart ist. Bei Mietartikeln, die gemäß Angebot/Auftrag durch den Auftragnehmer/Mieter selbst auf-/abgebaut bzw. montiert/demontiert werden, entfällt jegliche Haftung für HELMNOT E.V. für den ordnungsgemäßen Aufbau der Mietartikel und deren Sicherung. Wurde im Angebot/Auftrag die Montage/Demontage bzw. der Auf-/Abbau durch HELMNOT E.V. festgelegt, ist ein Auf- und Abbau durch den Auftraggeber/Mieter oder Dritte nicht zulässig.
Das Umsetzen der Mietartikel (ausgenommen Mobiliar und Kleindekorationen) sowie das Anbringen/ der Anbau von Lasten am Mietgut ist nicht zulässig. Es entfällt jegliche Haftung von HELMNOT E.V., falls der Auftraggeber/Mieter oder Dritte an der von HELMNOT E.V. ausgelieferten Ware Änderungen vornehmen, das Mietgut (ausgenommen Mobiliar und Kleindekorationen) versetzen und/oder unzulässige Belastungen einbringen (z.B. durch Aufhängen oder Anbau von Ausstellungsobjekten). Dies gilt auch bei Nichtbeachtung unserer technischen Hinweise für die Behandlung der von uns gelieferten Gegenstände. Alle anderen weitergehenden Ansprüche des Auftraggeber/Mieters, insbesondere auf Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden, irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Mietgut selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3. Eine Haftung des HELMNOT e.V. besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber/ Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Mietartikel/Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen. Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen und Missbrauch der geliehenen Artikel, die Körper- und Gesundheitsschäden oder den Verlust des Lebens des Auftraggeber/Mieters und seiner Gäste hervorrufen, haftet HELMNOT E.V. nicht. Etwaige Ansprüche Dritter fallen nicht in den Haftungsbereich von HELMNOT E.V..
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen dem HELMNOT e.V. gegenüber einzustehen haben, zu versichern.

Werbung und Bildmaterial
Die Verwendung von Fotos, Videos oder sonstigem Bildmaterial der Mietartikel ist ausschließlich für dokumentarische und redaktionelle Zwecke gestattet. Eine darüber hinausgehende Nutzung inkl. der Nutzung für jegliche sonstigen eigenen oder Werbezwecke des Mieters oder durch Dritte, denen der Mieter den Zugang gestattet, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HELMNOT e.V.. Dies gilt gleichlautend für vom Auftraggeber/Mieter hergestelltes Werbematerial sowie Änderungen an dem von HELMNOT E.V. zur Verfügung gestellten Material, welches für oder mit dem Mietgut/ dem Eigentum oder sonstigen urheberrechtlich oder designrechtlich geschützten Inhalten, Namen, Marken oder Titeln von HELMNOT E.V. wirbt. Das betrifft sowohl Fotos, Videos oder Bildmaterial, das von Wunderräume her- oder bereitgestellt wurde als auch Fotos, Videos oder Bildmaterial, das von dem Kunden oder von Dritten erstellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, Dritten, denen er die Erstellung von Fotos, Videos oder Bildmaterial gestattet, auf diese Regelungen hinzuweisen. HELMNOT e.V. kann die Genehmigung ohne Angabe von Gründen verweigern. Es bleibt dem Vermieter vorbehalten, für eine über dokumentarische und redaktionelle Nutzung hinausgehende, genehmigte Verwendung der Bildmotive, Fotos, Videos oder Bildmaterial Lizenzgebühren zu verlangen. Verstößt der Auftraggeber/Mieter gegen diese Vereinbarungen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Lizenzgebühren zu zahlen. Die Lizenzgebühr ist abhängig von der Nutzungsdauer und dem Nutzungsumfang und beträgt mindestens 25% des Nettomietpreises des Gesamtauftrags bei einem Wert bis 50.000 €, 20% bei einem Wert von 100.000 €, 15% bei einem Wert bis 200.000 €, 12,5 % bei Werten ab 200.000. Die Vertragsstrafe ist zusätzlich zu etwaigen Lizenzgebühren für die Nutzung von Motiven oder sonstigen urheberrechtlich oder sonstig geschützten Material (z.B. Fotos, Filme, Texte, Marken, Titel) zu zahlen. Weitere Schadensersatzforderungen und Ansprüche sowie die Nachberechnung von Lizenzgebühren für die Nutzung des Bildmotives/der geschützten Inhalte behält sich HELMNOT E.V. ausdrücklich vor.
HELMNOT e.V. ist berechtigt, am Veranstaltungsort Fotos und Videos des eingebrachten Mietgutes und der durch Wunderräume erbrachten weiteren Leistungen/ Aktionen o.ä. zur Eigendokumentation aufzunehmen und zu verwenden. Es steht HELMNOT e.V. darüber hinaus frei, die Veranstaltung unter Nutzung jeglicher Kennzeichen und Marken als Referenz zu benennen.
Sofern im Rahmen des Auftrags oder Vertrags Nutzungsrechte eingeräumt werden, gehen diese erst mit vollständiger Bezahlung auf den Mieter über.

Sonstiges
1. Der Veranstalter garantiert, dass die Veranstaltung nicht im Dienst einer politischen Partei oder Gruppierung, einer Kirche, einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppe, Sekte oder Vereinigung steht oder durch den Veranstalter, durch Sponsoren, Ko-Finanziers, ideelle Partner oder andere auftretende Künstler in Zusammenhang mit einer solchen Tätigkeit gebracht werden kann. Trifft diese Zusicherung nicht zu, kann der HELMNOT e.V. auch noch nach der Auftragsdurchführung den Vertrag fristlos kündigen und als Schadensersatz die volle Vergütung sowie eine Vertragsstrafe verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiter, gegenüber dem HELMNOT e.V. für diesen Fall eine Erklärung abzugeben, dass ein Zusammenhang zwischen dem Charakter der Veranstaltung und der Tätigkeit von HELMNOT e.V. nicht besteht.
2. Der/die Unterzeichnende des Auftraggebers/Mieters erklärt durch seine/ihre Unterschrift, diese Bedingungen anzuerkennen und zur Unterzeichnung von Aufträgen sowie dieser Bedingungen autorisiert bzw. bevollmächtigt zu sein.
3. Änderungen und Ergänzungen, einschließlich dieser Klausel, sind nur schriftlich und von beiden Partnern gegengezeichnet wirksam.
4. Der Auftraggeber/Mieter ist verpflichtet, über die Mietgebühr/Auftragssumme und die Vertragsvereinbarungen Stillschweigen zu bewahren.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
6. Der Auftraggeber/Mieter wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms erhobenen Daten gespeichert werden (§ 26 BDschG).

Schlussbestimmungen: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Es gilt, auch für Exportverträge, deutsches Recht als vereinbart.

Stand 31.01.2022