Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB2020/I01)
1. Allgemeines/ Terminabsprache
Diese AGB gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Werden Termine aufgrund des Veranstalters unter Vorbehalt freigehalten, so entstehen für HELMNOT THEATER daraus keine Verbindlichkeiten.
2. Storno/ Zahlungen
Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber/ Veranstalter wird nach einer Absage durch den Auftraggeber/ Veranstalter eine Stornierungsgebühr von mindestens 50% des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber/ Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 80% fällig. Bei Zahlungsverzug wird mit sofortiger Fälligkeit eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 Euro fällig. Außerdem werden Zinsen i. H. v. 8 % über Basiszins fällig. Für Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren von je 5,00 Euro erhoben. Alle Beträge sind Netto-Beträge, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer zu entrichten ist.
3. Schadensersatz/ Haftung
3.1. Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, kann HELMNOT THEATER während des Verzuges des Veranstalters nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. HELMNOT THEATER behält den vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
3.2. Sind die entsprechenden Maße bzw. technischen u. organisatorischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort für Proben und Aufführungen nicht gegeben und HELMNOT THEATER kann folglich teilweise oder gar nicht auftreten, so ist das nicht als Vertragsbruch von HELMNOT THEATER zu bewerten. HELMNOT THEATER behält seinen Anspruch auf das volle Honorar gemäß Vertrag.
3.3. Führt höhere Gewalt zum Ausfall einer oder mehrerer Aufführungen, wird HELMNOT THEATER für den Zeitraum des Ausfalls von seiner Hauptleistungspflicht und der Veranstalter von seiner Zahlungspflicht für die Vergütung befreit. Die Erstattung der Aufwendungen zum Aufenthalt von HELMNOT THEATER (z.B. Übernachtung, Catering, Transfer etc.) bleiben davon unberührt. Als höhere Gewalt gilt insbesondere Streik im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen und Stromausfall. (Ausgenommen sind Stromausfälle, die durch das Betriebsenergienetz des Veranstalters oder seiner Veranstaltungspartner verursacht werden, sowie Attentate oder durch Attentate verursachte Trauerfälle.)
Die aktuelle Corona-Pandemie sowie der Stand der aktuellen Auflagen sind dem Auftraggeber/ Veranstalter bekannt. Der Fall der höheren Gewalt liegt nur vor, wenn es unter Einhaltung der jeweils erforderlichen Sorgfalt (rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung durch Auftraggeber mit entsprechenden Sicherheits-/Hygienekonzepten & Genehmigung durch Behörden/Ämter) unmöglich war, der vertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Unmöglichkeit liegt nur vor, wenn eine behördliche Stelle, wie z.B. das Gesundheitsamt unter Anordnung der allgemeinen Quarantäne den jeweiligen Betrieb der Veranstaltungsstätte einstellt oder die Veranstaltung aus Gründen, die nicht der Auftraggeber/Veranstalter oder seine Veranstaltungsstätte zu vertreten hat, absagt. Bei Auftragsproduktionen zahlt der Auftraggeber/ Veranstalter die bei HELMNOT THEATER bereits entstandenen Kosten, wie z.B. für Proben mit Künstlern, Technikern etc., Material-/Personalkosten für Sonderbauten des HELMNOT THEATERs), Auftragsleistungen bzgl. Sonderanfertigungen von Partnern des HELMNOT THEATERs.
3.4.1. Ist HELMNOT THEATER aus wichtigem unverschuldetem Grund (Unfall, Tod, akute Krankheit von Künstlern o. ä.) nicht in der Lage, eine bestimmte, für die Stunde, den Tag oder die Woche angesetzte Aufführung durchzuführen, so ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. HELMNOT THEATER bemüht sich, eine alternative Aufführung bzw. die geplante Aufführung in veränderter, qualitativ nicht minderwertigerer Form durchzuführen. Sollte sich die Aufführung aus einem der o. g. Gründe zeitlich verzögern, so behält HELMNOT THEATER grundsätzlich den Anspruch auf die volle Vergütung gemäss Vertrag.
3.4.2. Ist HELMNOT THEATER aus wichtigem unverschuldetem Grund (Unfall, akute Krankheit von die Aufführung tragenden Künstlern o. ä.) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall aus dem Vertrag befreit, wenn es sich um eine Einzelveranstaltung handelt. Im Falle einer Aufführungsreihe (ab 2 Aufführungen) wird dem Veranstalter ein von HELMNOT festzusetzender Ausfallbetrag für die entfallene Aufführung verrechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, der Vertrag behält seine Gültigkeit.
3.5. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine lärmverursachenden Aktionen wie mutwilliges Stören durch Dritte bzw. Konkurrenzveranstaltungen des Veranstalters oder Dritter die Durchführung der Aufführung von HELMNOT THEATER stören. Wird die Aufführung durch solche Aktionen gestört, kann HELMNOT THEATER die Veranstaltung unterbrechen oder absagen ohne Verlust des Honoraranspruches.
3.6. Kommt es zu unvorhergesehenen Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für HELMNOT THEATER unzumutbar machen, wie z.B. Überschreitung der maximalen Besucherzahl, überfüllter Veranstaltungsort oder technische Störungen, ist HELMNOT THEATER zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honoraranspruch.
3.7. Der Veranstalter haftet für Verletzungen von Besuchern und Beschädigungen an deren Eigentum anlässlich der Veranstaltung. Die Haftung erstreckt sich nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung durch HELMNOT THEATER. Der Veranstalter stellt HELMNOT THEATER von allen sonstigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
3.8. Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem HELMNOT THEATER bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von HELMNOT THEATER verursacht wurden, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem HELMNOT THEATER sind ausgeschlossen.
3.9. Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten in Bezug auf die Bereitstellung von technischen oder organisatorischen Leistungen, z.B. den Anforderungen an Sicherheit, Strom, Übernachtungen, Catering etc. unzureichend, so ist HELMNOT THEATER berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung Ersatzleistungen auf Kosten des Veranstalters anzufordern. In dringenden Fällen, bei denen das Wohl oder die Sicherheit der Mitarbeiter des HELMNOT THEATERs bzw. die Sicherheit dessen Eigentums gefährdet sind, kann HELMNOT THEATER die Aufführungen aussetzen, ohne den Vergütungsanspruch gemäss Vertrag zu verlieren. (Dies bezieht sich z.B. auf die Gewährleistung des Transfers, der Sicherheit, der Auszahlung des Honorars)
3.10. Sollten Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen aus diesem Vertrag von HELMNOT THEATER gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden, so ist die vereinbarte Summe des Ersatzanspruches bzw. der Vertragsstrafe sofort fällig.
4. Urheberrechte/ GEMA-Gebühren
HELMNOT THEATER steht dafür ein, über die Aufführungsrechte am Stück zu verfügen. HELMNOT unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen des Veranstalters. Anmeldung + anfallende Gebühren bei der GEMA übernimmt der Auftraggeber. HELMNOT stellt auf Anfrage eine GEMA-Liste zur Verfügung.
5. Randbedingungen, die vom Veranstalter zu gewährleisten sind
5.1. Vom Veranstalter werden die branchenüblichen Vorbereitungen getroffen und die technischen, organisatorischen, räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltung geschaffen. Der Veranstalter informiert die zuständige Haustechnik rechtzeitig und vollständig, veranlasst die Erfüllung der Bedingungen des Technischen Beiblattes.
5.2. Der im Vertrag angegebene verantwortliche Ansprechpartner des Veranstalters ist rechtzeitig mit allen Schlüsseln und Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten (Dusch- bzw. Waschgelegenheiten, abschließbare Umkleidemöglichkeiten, bei Indoor-Veranstaltungen Feuerlöscher etc.) am Auftrittsort ausgestattet und während der gesamten Zeit bis zum abgeschlossenen Abbau anwesend bzw. jederzeit telefonisch erreichbar und abrufbar.
5.3. Veranstaltungsrelevante Anmeldungen, Genehmigungen (auch bzgl. Evtl. geltender Hygiene- und Sicherheitsauflagen), Erlaubnisse oder ähnliches werden vom Veranstalter rechtzeitig eingeholt. Der Auftrittsort ist vor Beginn des Aufbaus leer zu räumen und zu säubern, bei Auftritt in den Räumen zu beheizen. Bei mehreren Auftritten wird nach jeder Veranstaltung gesäubert.
5.4. Der Veranstalter trifft alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und schließt adäquate Versicherungen ab. Der Veranstalter haftet für Diebstahl und Beschädigungen des Eigentums von HELMNOT THEATER während des gesamten Zeitraumes seines Aufenthaltes am Veranstaltungsort bzw. während des gesamten Zeitraumes der für die Vertragserfüllung notwendigen Reise- und Transportzeiträume zum/ vom Veranstaltungsort (wenn der Transport/ die Reise vom Veranstalter organisiert wird) sowie während der Lagerung am Veranstaltungsort. Eine Leistungsminderung, die während der Vertragsdauer aufgrund von Diebstahl, Schäden, Störungen an technischen Geräten (z.B. aufgrund des Transportes) am Eigentum von HELMNOT THEATER, die auf Fremdverschulden beruhen, eintritt, ist nicht als Vertragsbruch durch HELMNOT THEATER zu bewerten. Der Anspruch auf den vollen Umfang der Vergütung bleibt bestehen. HELMNOT THEATER sichert zu, mit den zur Verfügung bleibenden Mitteln die Aufführungen bestmöglich weiterzuführen. Für den Fall, dass das gesamte für die Aufführungen notwendige Material beschädigt, gestohlen wurde oder nicht funktionsfähig ist und somit keine Aufführungen stattfinden können, bleibt der Anspruch auf die volle Vergütung gemäß Vertrag weiterhin bestehen.
Bei Diebstahl/ Verlust von Material wird der Versicherungswert für das entgangene Material innerhalb von 14 Tagen fällig. HELMNOT THEATER wird bei Rückankunft des Materials dessen Zustand und Funktionalität prüfen. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die endgültige Feststellung von Schäden erst in den eigenen Lagerräumen von HELMNOT THEATER stattfindet. Sollten Schadensersatzansprüche/ Reparaturkosten von HELMNOT THEATER gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden, so ist die Summe des Ersatzanspruches sofort fällig.
6. Berichterstattung
Videoaufzeichnungen, Fotoaufnahmen oder Aufzeichnungen auf Tonträgern sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist HELMNOT THEATER berechtigt, die Veranstaltung nicht durchzuführen bzw. abzubrechen. HELMNOT THEATER behält in diesem Fall den vollen Honoraranspruch. Wird im Nachfeld der Veranstaltung bekannt, dass ohne Zustimmung von HELMNOT THEATER Aufzeichnungen (Video, Tonträger) gemacht wurden, so kann HELMNOT THEATER eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Honoraren verlangen. Kurze Aufzeichnungen durch Rundfunk und Fernsehen, die der üblichen aktuellen Information der Öffentlichkeit dienen (unter 3 min), sind nach vorheriger Absprache gestattet. HELMNOT THEATER ist befugt, Fotos seiner Aufführungen/ Inszenierung zur Eigendokumentation aufzunehmen und zu verwenden. Die Verwendung von Fotos der Aufführungen und seiner -bestandteile zur Eigenwerbung des Veranstalters bedürfen der schriftlichen Zustimmung von HELMNOT. Der Veranstalter verpflichtet sich, HELMNOT THEATER als Urheber bzw. ausführender Künstler im Rahmen der Veranstaltung zu nennen.
7. Sonderkündigungsrecht/ Vertragsrecht
HELMNOT THEATER ist ein Verein, der sich nicht in den Dienst einer politischen, religiösen oder weltanschaulichen Auffassung stellen will. Der Veranstalter garantiert, dass HELMNOT THEATER nicht aufgrund der Veranstaltung (durch den Veranstalter, durch Sponsoren, Ko-Finanziers, ideelle Partner oder andere auftretende Künstler) in Zusammenhang mit der Tätigkeit einer politischen Partei, einer Kirche oder einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppe, Sekte oder Vereinigung gebracht werden kann. Trifft diese Zusicherung nicht zu, kann HELMNOT THEATER auch noch nach der Aufführung den Vertrag fristlos kündigen und als Schadensersatz das volle Honorar sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Honoraren verlangen. Der Veranstalter verpflichtet sich weiter, gegenüber dem HELMNOT THEATER für den Fall, dass in Medien eine Verbindung zwischen dem Charakter der Veranstaltung und dem HELMNOT THEATER hergestellt wird, die Erklärung abzugeben, dass ein Zusammenhang zwischen dem Charakter der Veranstaltung und der Tätigkeit von HELMNOT THEATER nicht besteht und den Inhalt dieser Erklärung in Ausübung seines Gegendarstellungsanspruches in den betroffenen Medien zu verbreiten.
8. Der vorliegende Vertrag untersteht ausschliesslich dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist das Landgericht Chemnitz.
Der Veranstalter ist verpflichtet, über das Honorar und die Vertragsvereinbarungen Stillschweigen zu bewahren.
9. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
10. Datenschutz
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die mit der Durchführung des Vertrages erhobenen Daten gespeichert werden (§ 26 BDschG).