{"id":960,"date":"2023-05-19T21:20:51","date_gmt":"2023-05-19T21:20:51","guid":{"rendered":"https:\/\/alpha.helmnot.com\/?page_id=960"},"modified":"2025-07-14T20:58:20","modified_gmt":"2025-07-14T20:58:20","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/helmnot.com\/index.php\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; disabled_on=&#8220;on|on|on&#8220; admin_label=&#8220;Untermen\u00fc&#8220; _builder_version=&#8220;4.20.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;rgba(255,255,255,0)&#8220; transform_scale_linked=&#8220;off&#8220; transform_translate=&#8220;0px|-20px&#8220; transform_translate_linked=&#8220;off&#8220; z_index=&#8220;5000&#8243; max_width=&#8220;1920px&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; custom_margin=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;0px||0px||true|false&#8220; animation_style=&#8220;slide&#8220; 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Allgemeines\/ Terminabsprache<\/strong><br \/>Diese AGB gelten f\u00fcr alle, auch zuk\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Werden Termine aufgrund des Veranstalters unter Vorbehalt freigehalten, so entstehen f\u00fcr HELMNOT THEATER daraus keine Verbindlichkeiten.<\/p>\n<p><strong>2. Storno\/ Zahlungen<\/strong><br \/>Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber\/ Veranstalter wird nach einer Absage durch den Auftraggeber\/ Veranstalter eine Stornierungsgeb\u00fchr von mindestens 50% des vereinbarten Gesamthonorars f\u00e4llig. Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber\/ Veranstalter eine Stornogeb\u00fchr in H\u00f6he von mindestens 80% f\u00e4llig. Bei Zahlungsverzug wird mit sofortiger F\u00e4lligkeit eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 300,00 Euro f\u00e4llig. Au\u00dferdem werden Zinsen i. H. v. 8 % \u00fcber Basiszins f\u00e4llig. F\u00fcr Mahnungen werden Bearbeitungsgeb\u00fchren von je 5,00 Euro erhoben. Alle Betr\u00e4ge sind Netto-Betr\u00e4ge, zu denen zus\u00e4tzlich die Umsatzsteuer zu entrichten ist.<\/p>\n<p><strong>3. Schadensersatz\/ Haftung<\/strong><br \/>3.1. Erf\u00fcllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, kann HELMNOT THEATER w\u00e4hrend des Verzuges des Veranstalters nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz verlangen. HELMNOT THEATER beh\u00e4lt den vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.<\/p>\n<p>3.2. Sind die entsprechenden Ma\u00dfe bzw. technischen u. organisatorischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort f\u00fcr Proben und Auff\u00fchrungen nicht gegeben und HELMNOT THEATER kann folglich teilweise oder gar nicht auftreten, so ist das nicht als Vertragsbruch von HELMNOT THEATER zu bewerten. HELMNOT THEATER beh\u00e4lt seinen Anspruch auf das volle Honorar gem\u00e4\u00df Vertrag.<\/p>\n<p>3.3. F\u00fchrt h\u00f6here Gewalt zum Ausfall einer oder mehrerer Auff\u00fchrungen, wird HELMNOT THEATER f\u00fcr den Zeitraum des Ausfalls von seiner Hauptleistungspflicht und der Veranstalter von seiner Zahlungspflicht f\u00fcr die Verg\u00fctung befreit. Die Erstattung der Aufwendungen zum Aufenthalt von HELMNOT THEATER (z.B. \u00dcbernachtung, Catering, Transfer etc.) bleiben davon unber\u00fchrt. Als h\u00f6here Gewalt gilt insbesondere Streik im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen und Stromausfall. (Ausgenommen sind Stromausf\u00e4lle, die durch das Betriebsenergienetz des Veranstalters oder seiner Veranstaltungspartner verursacht werden, sowie Attentate oder durch Attentate verursachte Trauerf\u00e4lle.)<\/p>\n<p>Die aktuelle Corona-Pandemie sowie der Stand der aktuellen Auflagen sind dem Auftraggeber\/ Veranstalter bekannt. Der Fall der h\u00f6heren Gewalt liegt nur vor, wenn es unter Einhaltung der jeweils erforderlichen Sorgfalt (rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung durch Auftraggeber mit entsprechenden Sicherheits-\/Hygienekonzepten &amp; Genehmigung durch Beh\u00f6rden\/\u00c4mter) unm\u00f6glich war, der vertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Unm\u00f6glichkeit liegt nur vor, wenn eine beh\u00f6rdliche Stelle, wie z.B. das Gesundheitsamt unter Anordnung der allgemeinen Quarant\u00e4ne den jeweiligen Betrieb der Veranstaltungsst\u00e4tte einstellt oder die Veranstaltung aus Gr\u00fcnden, die nicht der Auftraggeber\/Veranstalter oder seine Veranstaltungsst\u00e4tte zu vertreten hat, absagt. Bei Auftragsproduktionen zahlt der Auftraggeber\/ Veranstalter die bei HELMNOT THEATER bereits entstandenen Kosten, wie z.B. f\u00fcr Proben mit K\u00fcnstlern, Technikern etc., Material-\/Personalkosten f\u00fcr Sonderbauten des HELMNOT THEATERs), Auftragsleistungen bzgl. Sonderanfertigungen von Partnern des HELMNOT THEATERs.<\/p>\n<p>3.4.1. Ist HELMNOT THEATER aus wichtigem unverschuldetem Grund (Unfall, Tod, akute Krankheit von K\u00fcnstlern o. \u00e4.) nicht in der Lage, eine bestimmte, f\u00fcr die Stunde, den Tag oder die Woche angesetzte Auff\u00fchrung durchzuf\u00fchren, so ist der Veranstalter unverz\u00fcglich davon in Kenntnis zu setzen. HELMNOT THEATER bem\u00fcht sich, eine alternative Auff\u00fchrung bzw. die geplante Auff\u00fchrung in ver\u00e4nderter, qualitativ nicht minderwertigerer Form durchzuf\u00fchren. Sollte sich die Auff\u00fchrung aus einem der o. g. Gr\u00fcnde zeitlich verz\u00f6gern, so beh\u00e4lt HELMNOT THEATER grunds\u00e4tzlich den Anspruch auf die volle Verg\u00fctung gem\u00e4ss Vertrag.<\/p>\n<p>3.4.2. Ist HELMNOT THEATER aus wichtigem unverschuldetem Grund (Unfall, akute Krankheit von die Auff\u00fchrung tragenden K\u00fcnstlern o. \u00e4.) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuf\u00fchren, ist der Veranstalter unverz\u00fcglich davon in Kenntnis zu setzen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall aus dem Vertrag befreit, wenn es sich um eine Einzelveranstaltung handelt. Im Falle einer Auff\u00fchrungsreihe (ab 2 Auff\u00fchrungen) wird dem Veranstalter ein von HELMNOT festzusetzender Ausfallbetrag f\u00fcr die entfallene Auff\u00fchrung verrechnet. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen, der Vertrag beh\u00e4lt seine G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>3.5. Der Veranstalter hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass keine l\u00e4rmverursachenden Aktionen wie mutwilliges St\u00f6ren durch Dritte bzw. Konkurrenzveranstaltungen des Veranstalters oder Dritter die Durchf\u00fchrung der Auff\u00fchrung von HELMNOT THEATER st\u00f6ren. Wird die Auff\u00fchrung durch solche Aktionen gest\u00f6rt, kann HELMNOT THEATER die Veranstaltung unterbrechen oder absagen ohne Verlust des Honoraranspruches.<\/p>\n<p>3.6. Kommt es zu unvorhergesehenen Vorf\u00e4llen, die eine Durchf\u00fchrung der Veranstaltung f\u00fcr HELMNOT THEATER unzumutbar machen, wie z.B. \u00dcberschreitung der maximalen Besucherzahl, \u00fcberf\u00fcllter Veranstaltungsort oder technische St\u00f6rungen, ist HELMNOT THEATER zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, beh\u00e4lt jedoch den vollen Honoraranspruch.<\/p>\n<p>3.7. Der Veranstalter haftet f\u00fcr Verletzungen von Besuchern und Besch\u00e4digungen an deren Eigentum anl\u00e4sslich der Veranstaltung. Die Haftung erstreckt sich nicht auf vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Sch\u00e4digung durch HELMNOT THEATER. Der Veranstalter stellt HELMNOT THEATER von allen sonstigen Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter frei.<\/p>\n<p>3.8. Vertragliche und gesetzliche Ersatzanspr\u00fcche des Veranstalters gegen\u00fcber dem HELMNOT THEATER bei Sch\u00e4den, die durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit von HELMNOT THEATER verursacht wurden, werden auf die H\u00f6he des vereinbarten Honorars beschr\u00e4nkt. Weitergehende Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem HELMNOT THEATER sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3.9. Erf\u00fcllt der Veranstalter seine Pflichten in Bezug auf die Bereitstellung von technischen oder organisatorischen Leistungen, z.B. den Anforderungen an Sicherheit, Strom, \u00dcbernachtungen, Catering etc. unzureichend, so ist HELMNOT THEATER berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung Ersatzleistungen auf Kosten des Veranstalters anzufordern. In dringenden F\u00e4llen, bei denen das Wohl oder die Sicherheit der Mitarbeiter des HELMNOT THEATERs bzw. die Sicherheit dessen Eigentums gef\u00e4hrdet sind, kann HELMNOT THEATER die Auff\u00fchrungen aussetzen, ohne den Verg\u00fctungsanspruch gem\u00e4ss Vertrag zu verlieren. (Dies bezieht sich z.B. auf die Gew\u00e4hrleistung des Transfers, der Sicherheit, der Auszahlung des Honorars)<\/p>\n<p>3.10. Sollten Schadensersatzanspr\u00fcche oder Vertragsstrafen aus diesem Vertrag von HELMNOT THEATER gegen\u00fcber dem Veranstalter geltend gemacht werden, so ist die vereinbarte Summe des Ersatzanspruches bzw. der Vertragsstrafe sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>4. Urheberrechte\/ GEMA-Geb\u00fchren<\/strong><br \/>HELMNOT THEATER steht daf\u00fcr ein, \u00fcber die Auff\u00fchrungsrechte am St\u00fcck zu verf\u00fcgen. HELMNOT unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen des Veranstalters. Anmeldung + anfallende Geb\u00fchren bei der GEMA \u00fcbernimmt der Auftraggeber. HELMNOT stellt auf Anfrage eine GEMA-Liste zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>5. Randbedingungen, die vom Veranstalter zu gew\u00e4hrleisten sind<\/strong><br \/>5.1. Vom Veranstalter werden die branchen\u00fcblichen Vorbereitungen getroffen und die technischen, organisatorischen, r\u00e4umlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Veranstaltung geschaffen. Der Veranstalter informiert die zust\u00e4ndige Haustechnik rechtzeitig und vollst\u00e4ndig, veranlasst die Erf\u00fcllung der Bedingungen des Technischen Beiblattes.<\/p>\n<p>5.2. Der im Vertrag angegebene verantwortliche Ansprechpartner des Veranstalters ist rechtzeitig mit allen Schl\u00fcsseln und Kenntnissen \u00fcber die \u00f6rtlichen Gegebenheiten (Dusch- bzw. Waschgelegenheiten, abschlie\u00dfbare Umkleidem\u00f6glichkeiten, bei Indoor-Veranstaltungen Feuerl\u00f6scher etc.) am Auftrittsort ausgestattet und w\u00e4hrend der gesamten Zeit bis zum abgeschlossenen Abbau anwesend bzw. jederzeit telefonisch erreichbar und abrufbar.<\/p>\n<p>5.3. Veranstaltungsrelevante Anmeldungen, Genehmigungen (auch bzgl. Evtl. geltender Hygiene- und Sicherheitsauflagen), Erlaubnisse oder \u00e4hnliches werden vom Veranstalter rechtzeitig eingeholt. Der Auftrittsort ist vor Beginn des Aufbaus leer zu r\u00e4umen und zu s\u00e4ubern, bei Auftritt in den R\u00e4umen zu beheizen. Bei mehreren Auftritten wird nach jeder Veranstaltung ges\u00e4ubert.<\/p>\n<p>5.4. Der Veranstalter trifft alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und schlie\u00dft ad\u00e4quate Versicherungen ab. Der Veranstalter haftet f\u00fcr Diebstahl und Besch\u00e4digungen des Eigentums von HELMNOT THEATER w\u00e4hrend des gesamten Zeitraumes seines Aufenthaltes am Veranstaltungsort bzw. w\u00e4hrend des gesamten Zeitraumes der f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung notwendigen Reise- und Transportzeitr\u00e4ume zum\/ vom Veranstaltungsort (wenn der Transport\/ die Reise vom Veranstalter organisiert wird) sowie w\u00e4hrend der Lagerung am Veranstaltungsort. Eine Leistungsminderung, die w\u00e4hrend der Vertragsdauer aufgrund von Diebstahl, Sch\u00e4den, St\u00f6rungen an technischen Ger\u00e4ten (z.B. aufgrund des Transportes) am Eigentum von HELMNOT THEATER, die auf Fremdverschulden beruhen, eintritt, ist nicht als Vertragsbruch durch HELMNOT THEATER zu bewerten. Der Anspruch auf den vollen Umfang der Verg\u00fctung bleibt bestehen. HELMNOT THEATER sichert zu, mit den zur Verf\u00fcgung bleibenden Mitteln die Auff\u00fchrungen bestm\u00f6glich weiterzuf\u00fchren. F\u00fcr den Fall, dass das gesamte f\u00fcr die Auff\u00fchrungen notwendige Material besch\u00e4digt, gestohlen wurde oder nicht funktionsf\u00e4hig ist und somit keine Auff\u00fchrungen stattfinden k\u00f6nnen, bleibt der Anspruch auf die volle Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df Vertrag weiterhin bestehen.<\/p>\n<p>Bei Diebstahl\/ Verlust von Material wird der Versicherungswert f\u00fcr das entgangene Material innerhalb von 14 Tagen f\u00e4llig. HELMNOT THEATER wird bei R\u00fcckankunft des Materials dessen Zustand und Funktionalit\u00e4t pr\u00fcfen. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich einverstanden, dass die endg\u00fcltige Feststellung von Sch\u00e4den erst in den eigenen Lagerr\u00e4umen von HELMNOT THEATER stattfindet. Sollten Schadensersatzanspr\u00fcche\/ Reparaturkosten von HELMNOT THEATER gegen\u00fcber dem Auftraggeber geltend gemacht werden, so ist die Summe des Ersatzanspruches sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>6. Berichterstattung<\/strong><br \/>Videoaufzeichnungen, Fotoaufnahmen oder Aufzeichnungen auf Tontr\u00e4gern sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist HELMNOT THEATER berechtigt, die Veranstaltung nicht durchzuf\u00fchren bzw. abzubrechen. HELMNOT THEATER beh\u00e4lt in diesem Fall den vollen Honoraranspruch. Wird im Nachfeld der Veranstaltung bekannt, dass ohne Zustimmung von HELMNOT THEATER Aufzeichnungen (Video, Tontr\u00e4ger) gemacht wurden, so kann HELMNOT THEATER eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von drei Honoraren verlangen. Kurze Aufzeichnungen durch Rundfunk und Fernsehen, die der \u00fcblichen aktuellen Information der \u00d6ffentlichkeit dienen (unter 3 min), sind nach vorheriger Absprache gestattet. HELMNOT THEATER ist befugt, Fotos seiner Auff\u00fchrungen\/ Inszenierung zur Eigendokumentation aufzunehmen und zu verwenden. Die Verwendung von Fotos der Auff\u00fchrungen und seiner -bestandteile zur Eigenwerbung des Veranstalters bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung von HELMNOT. Der Veranstalter verpflichtet sich, HELMNOT THEATER als Urheber bzw. ausf\u00fchrender K\u00fcnstler im Rahmen der Veranstaltung zu nennen.<\/p>\n<p><strong>7. Sonderk\u00fcndigungsrecht\/ Vertragsrecht<\/strong><br \/>HELMNOT THEATER ist ein Verein, der sich nicht in den Dienst einer politischen, religi\u00f6sen oder weltanschaulichen Auffassung stellen will. Der Veranstalter garantiert, dass HELMNOT THEATER nicht aufgrund der Veranstaltung (durch den Veranstalter, durch Sponsoren, Ko-Finanziers, ideelle Partner oder andere auftretende K\u00fcnstler) in Zusammenhang mit der T\u00e4tigkeit einer politischen Partei, einer Kirche oder einer religi\u00f6sen oder weltanschaulichen Gruppe, Sekte oder Vereinigung gebracht werden kann. Trifft diese Zusicherung nicht zu, kann HELMNOT THEATER auch noch nach der Auff\u00fchrung den Vertrag fristlos k\u00fcndigen und als Schadensersatz das volle Honorar sowie eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von drei Honoraren verlangen. Der Veranstalter verpflichtet sich weiter, gegen\u00fcber dem HELMNOT THEATER f\u00fcr den Fall, dass in Medien eine Verbindung zwischen dem Charakter der Veranstaltung und dem HELMNOT THEATER hergestellt wird, die Erkl\u00e4rung abzugeben, dass ein Zusammenhang zwischen dem Charakter der Veranstaltung und der T\u00e4tigkeit von HELMNOT THEATER nicht besteht und den Inhalt dieser Erkl\u00e4rung in Aus\u00fcbung seines Gegendarstellungsanspruches in den betroffenen Medien zu verbreiten.<\/p>\n<p><strong>8. Der vorliegende Vertrag<\/strong> untersteht ausschliesslich dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist das Landgericht Chemnitz.<br \/>Der Veranstalter ist verpflichtet, \u00fcber das Honorar und die Vertragsvereinbarungen Stillschweigen zu bewahren.<\/p>\n<p><strong>9. Teilnichtigkeit<\/strong><br \/>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die \u00fcbrigen davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>10. Datenschutz<\/strong><br \/>Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die mit der Durchf\u00fchrung des Vertrages erhobenen Daten gespeichert werden (\u00a7 26 BDschG).<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;Datenschutz \u00dcberschrift&#8220; module_id=&#8220;Referenzen&#8220; _builder_version=&#8220;4.20.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; z_index=&#8220;1&#8243; max_width=&#8220;1920px&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; custom_margin=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;60px||0px||false|false&#8220; collapsed=&#8220;on&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.20.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;RGBA(255,255,255,0)&#8220; width_tablet=&#8220;80%&#8220; width_phone=&#8220;80%&#8220; width_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; max_width=&#8220;1920px&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; 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Vermietung, Ausstattung von Themenwelten u.\u00e4.<\/b><\/p>\n<p class=\"p1\"><b>Allgemeines<br \/><\/b>1. F\u00fcr die Lieferung ist nur die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von HELMNOT e.V. (=Auftragnehmer\/Vermieter) ma\u00dfgebend, die nach der durch Auftraggeber\/Mieter erfolgten Angebotsbeauftragung erstellt wird. Unsere Angebote sind freibleibend. Die schriftliche Angebotsbest\u00e4tigung des Kunden gilt als einseitiges, verbindliches Vertragsangebot, welches mit \u00dcbersendung der Auftragsbest\u00e4tigung oder der Rechnungslegung durch den HELMNOT e.V. wirksam wird. Eventuelle Bedingungen des Auftraggebers\/Mieters sowie besondere Vereinbarungen treten au\u00dfer Kraft, soweit sie den Gesch\u00e4ftsbedingungen von HELMNOT E.V. widersprechen. Durch Beauftragung von Angeboten\/ Erteilung von Auftr\u00e4gen werden die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von HELMNOT E.V. vom Auftraggeber\/Mieter ausdr\u00fccklich anerkannt. Diese Bedingungen gelten bis auf Widerruf auch f\u00fcr k\u00fcnftige Auftr\u00e4ge und Abschl\u00fcsse.<br \/>2. Alle angebotenen Materialien und Gegenst\u00e4nde sowie Dekorationen, Kulissen, Requisiten, Ausstattungsgegenst\u00e4nde, Dekorationsstoffe und Accessoires sind vollst\u00e4ndiges Eigentum von HELMNOT E.V. bzw. ihrer Zulieferer. Alle Rechte an dem Design und der Konstruktion des Mietgutes liegen bei HELMNOT e.V. Ein Nachbau des Mietgutes sowie seiner Bestandteile ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung beh\u00e4lt sich HELMNOT e.V. Schadensersatzforderungen sowie rechtlich Schritte vor.<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>Preise\/ Zahlungen\/ Storno<br \/><\/b>1. Unsere Angebote sind bzgl. Preis, Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Erh\u00f6hen sich zum Zeitpunkt der Lieferung\/Leistung die f\u00fcr die Preise ma\u00dfgeblichen Kostenfaktoren (wie z.B. Material-, Fracht-, Maut-, Treibstoff-, Personal-\/Lohnkosten), ist HELMNOT e.V. berechtigt, die Preise anzupassen. Die in Rechnung gestellten Preise k\u00f6nnen sich gegen\u00fcber den vereinbarten Preisen auch dann ver\u00e4ndern, wenn der Auftraggeber\/Mieter Abweichungen oder Erg\u00e4nzungen w\u00fcnscht, die im urspr\u00fcnglichen Angebot\/Auftrag nicht enthalten waren, oder wenn die Anfertigung\/ die Installation und Arbeit vor Ort einen nicht vorher absehbaren zus\u00e4tzlichen Aufwand erfordert.<br \/>2. Verz\u00f6gerungen und Wartezeiten beim Aufbau oder Abbau, die auf Seiten des Auftraggebers entstehen, werden ab 30 min Verz\u00f6gerung nach den allgemeing\u00fcltigen Stundens\u00e4tzen (150\u20ac pro Designer\/ Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, 120\u20ac pro Projektleiter\/ Technischer Leiter, 80\u20ac pro Techniker\/Handwerker pro angefangene Stunde und 60 \u20ac pro Helfer pro angefangene Stunde) dem Auftraggeber zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt. Dieselben Stundens\u00e4tze gelten f\u00fcr anfallende Reinigungs-\/ Reparaturarbeiten.<br \/>3. Die Rechnungsforderungen von HELMNOT E.V. sind per Vorauszahlung (\u00dcberweisung als Vorkasse) zahlbar. Bei \u00dcberschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von 9 % \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Basiszinssatz der EZB geschuldet und f\u00e4llig. F\u00fcr Mahnungen werden Bearbeitungsgeb\u00fchren in H\u00f6he von jeweils 10,00 Euro f\u00e4llig. Im Fall des Verzugs f\u00e4llt die gesetzliche Verzugspauschale an. Die jeweilige Restforderung von HELMNOT E.V. wird umf\u00e4nglich sofort f\u00e4llig, wenn der Auftraggeber\/Mieter die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einh\u00e4lt, um Zahlungsaufschub oder Vergleich nachsucht oder seine Zahlungen einstellt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggeber\/Mieters entfallen die ihm von dem Lieferer bewilligten Rabatte. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber\/Mieter in Konkurs ger\u00e4t oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren gegen ihn er\u00f6ffnet wird. Es bleibt dem Lieferer vorbehalten, bei Zahlungsverzug des Mieters nach Mahnung mit Nachfristsetzung die sofortige Herausgabe des Mietgutes zu verlangen. Die daraus entstehenden Frachtkosten sowie sonstige Aufwendungen gehen zu Lasten des Mieters. Die Forderung auf vorzeitige R\u00fcckgabe des Mietgutes im Fall des Zahlungsverzugs entbindet den Mieter nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gem\u00e4\u00df Vertrag\/Auftrag.<br \/>4. F\u00fcr jeden Mietauftrag kann eine Kaution berechnet werden, die nach korrekter R\u00fcckgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenst\u00e4nde durch den Vermieter zur\u00fcckgezahlt wird. Die Kautionsh\u00f6he h\u00e4ngt von der Mietsumme und den Konditionen des Mietvertrages ab, i.d.R. betr\u00e4gt diese mind. 30% des Wiederbeschaffungswertes. Bei Mietvertr\u00e4gen, bei denen das Mietmaterial von einer Spedition oder vom Mieter selbst abgeholt wird, f\u00fcr Mietmaterial, welches au\u00dferhalb von Deutschland geliefert wird, oder f\u00fcr Langzeitmieten kann eine h\u00f6here Kaution berechnet werden.<br \/>5. Nach einer Absage\/ K\u00fcndigung durch den Auftraggeber\/Mieter nach Angebotsbest\u00e4tigung durch den Kunden wird eine Stornierungsgeb\u00fchr von mindestens 50% des vereinbarten Gesamtauftrages f\u00e4llig. Ab sechs Wochen vor Mietbeginn wird im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber\/Mieter eine Stornogeb\u00fchr in H\u00f6he von mindestens 80% f\u00e4llig, ab 8 Tagen vor Mietbeginn 100%. Werden vereinbarte Vorauszahlungen vom Auftraggeber\/Mieter nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, gilt dies im Sinne einer Stornierung des Auftrages\/der Bestellung durch den Auftraggeber\/Mieter und es gelten vorgenannte Stornogeb\u00fchren.<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>Unm\u00f6glichkeit, Vertragsanpassung<br \/><\/b>F\u00fcr den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb von HELMNOT E.V. erheblich einwirken (z.B. unverschuldeten Betriebsst\u00f6rungen, Arbeitskampfma\u00dfnahmen oder Energie- und Rohstoffmangel bei Zulieferern), sowie f\u00fcr den Fall sich nachtr\u00e4glich herausstellender Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit diese Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht HELMNOT E.V. das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggeber\/Mieters wegen eines solchen R\u00fccktritts bestehen nicht. Will HELMNOT E.V. von diesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so ist dies unverz\u00fcglich dem Auftraggeber\/Mieter mitzuteilen.<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>Schadensersatz \/ Haftung<br \/><\/b>1. Erf\u00fcllt der Auftraggeber\/Mieter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, kann HELMNOT E.V. w\u00e4hrend des Verzuges des Auftraggeber\/Mieters nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz verlangen. HELMNOT E.V. beh\u00e4lt den vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars, wenn der Auftraggeber\/Mieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.<br \/>2. Sind die entsprechenden Ma\u00dfe bzw. technischen u. organisat. Voraussetzungen am Veranstaltungsort f\u00fcr die direkte Anlieferung\/ den Dekorationsaufbau nicht gegeben und HELMNOT E.V. kann folglich teilweise oder gar nicht anliefern\/ aufbauen, so ist das nicht als Vertragsbruch von HELMNOT E.V. zu bewerten. HELMNOT E.V. beh\u00e4lt den Anspruch auf 100% der vereinbarten Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df Auftrag\/Vertrag.<br \/>3. F\u00fchrt h\u00f6here Gewalt zum Ausfall einer oder mehrerer Veranstaltungstage, wird HELMNOT E.V. f\u00fcr den Zeitraum des Ausfalls von seiner Hauptleistungspflicht und der Auftraggeber von seiner Zahlungspflicht f\u00fcr die Verg\u00fctung befreit, au\u00dfer f\u00fcr die Erstattung der Aufwendungen zum Aufenthalt von HELMNOT E.V. (z.B. \u00dcbernachtung, Catering etc.). Als h\u00f6here Gewalt gilt insbesondere Streik im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall und Naturkatastrophen. (Ausgenommen sind Stromausf\u00e4lle, die durch das Betriebsenergienetz des Auftraggebers verursacht werden, sowie Attentate oder durch Attentate verursachte Trauerf\u00e4lle.) Bei Langzeitmieten (\u00fcber 3 Tage) besteht bei einem Ausfall einzelner Veranstaltungstage aufgrund h\u00f6herer Gewalt kein Recht auf Minderung des Mietpreises, sofern nicht ausdr\u00fccklich eine Abrechnung der Mietkosten je Veranstaltungstag vereinbart wurde.<br \/>4. Der Auftraggeber\/Mieter haftet f\u00fcr Verletzungen von Besuchern und Besch\u00e4digungen an deren Eigentum anl\u00e4sslich der Veranstaltung. Die Haftung erstreckt sich nicht auf vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Sch\u00e4digung durch HELMNOT E.V.. Der Auftraggeber\/Mieter stellt HELMNOT E.V. von allen sonstigen Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter frei.<br \/>5. Vertragliche und gesetzliche Ersatzanspr\u00fcche des Auftraggeber\/Mieters gegen\u00fcber HELMNOT E.V. bei Sch\u00e4den, die durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit von HELMNOT E.V. verursacht wurden, werden auf die H\u00f6he der vereinbarten Auftragssumme beschr\u00e4nkt. Weitergehende Anspr\u00fcche gegen\u00fcber HELMNOT E.V. sind ausgeschlossen.<br \/>6. Sollten Schadensersatzanspr\u00fcche oder Vertragsstrafen aus diesem Vertrag von HELMNOT E.V. gegen\u00fcber dem Auftraggeber\/Mieter geltend gemacht werden, so ist die vereinbarte Summe des Ersatzanspruches bzw. der Vertragsstrafe sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>Randbedingungen, die vom Auftraggeber\/Mieter zu gew\u00e4hrleisten sind<br \/><\/b>1. Vom Auftraggeber\/Mieter werden die branchen\u00fcblichen Vorbereitungen getroffen, die technischen, organisatorischen und r\u00e4umlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Veranstaltung geschaffen. Der Auftraggeber\/Mieter informiert die Haustechnik rechtzeitig\/ vollst\u00e4ndig und veranlasst die sorgf\u00e4ltige Erf\u00fcllung der Bedingungen der Vertragsvereinbarungen.<br \/>2. Ist der Anlieferungsort nicht mit den Fahrzeugen von HELMNOT e.V. zu erreichen, weil Stra\u00dfen, Br\u00fccken oder Tor- und Stadtb\u00f6gen nicht passiert werden k\u00f6nnen (auch aufgrund z.B. von \u00dcberschwemmungen oder Bauma\u00dfnahmen), stellt der Auftraggeber\/Mieter kurzfristig nach Absprache die notwendigen Hilfskr\u00e4fte und Fahrzeuge f\u00fcr das Transportieren\/ Be- und Entladen des Mietmaterials\/der Ausr\u00fcstung zur Verf\u00fcgung.<br \/>3. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, so \u00fcbernimmt der Auftraggeber auf seine Kosten die Buchung von ausreichend Hotel\u00fcbernachtungen*** inkl. Fr\u00fchst\u00fcck f\u00fcr das Personal des Vermieters (z.B. bei Transport, Auf-\/Abbau o.\u00e4.). Anzahl, Art der Zimmer sowie Zeitraum in Absprache. Eine \u00dcbergabe der Zimmer erfolgt mit dem Hotelpersonal bei Abreise, nachfolgende Reklamationen sind somit ausgeschlossen. Werden die Zimmer vom Vermieterpersonal nicht in Anspruch genommen, tr\u00e4gt der Auftraggeber trotzdem die Kosten.<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>Mietgut<br \/><\/b>1. Das Mietgut wird lediglich f\u00fcr die vereinbarte Zeit zur Verf\u00fcgung gestellt. Um die Mietdauer zu verl\u00e4ngern, ist die schriftliche Zustimmung von HELMNOT E.V. erforderlich. HELMNOT E.V. ist berechtigt, eine zus\u00e4tzliche, neu berechnete Miete in Rechnung zu stellen. S\u00e4mtliche gew\u00e4hrte Rabatte k\u00f6nnen dabei entfallen. Sollte sich der Mietzeitraum verl\u00e4ngern, so hat der Auftraggeber\/Mieter den HELMNOT e.V. sp\u00e4testens 24 h vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraumes zu informieren und die schriftliche Zustimmung zur Mietzeitverl\u00e4ngerung einzuholen.<br \/>2. Bei den Mietgegenst\u00e4nden handelt es sich in der Regel um gebrauchtes Mobiliar, Dekoration\/Kulissen, Ausstattung oder Technik, mit \u00fcblichen Gebrauchsspuren. Farbliche oder strukturelle Abweichungen am Mietgegenstand gegen\u00fcber Fotos oder Abbildungen im Internet sind als Mangelgrund nicht zul\u00e4ssig. Das Bekleben, Bemalen oder eine anderweitige Bearbeitung der Mietsache ist nur nach ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet. Bei technischen Ger\u00e4ten hat der Auftraggeber\/Mieter f\u00fcr eine st\u00f6rungsfreie Stromversorgung zu sorgen.<br \/>3. Der Auftraggeber\/Mieter hat am Ort der Leistung\/Lieferung rechtzeitig f\u00fcr freien Lieferzugang, Bau-, Platzierungs- und Lagerfreiheit zu sorgen. Kommt es infolge nicht rechtzeitiger oder nicht erfolgter Liefer-\/Bau-\/Platzierungsfreiheit zu Behinderungen oder Einschr\u00e4nkungen, so hat der Auftraggeber\/Mieter anfallende Mehrkosten jeglicher Art zu tragen. Der Mieter ist f\u00fcr die Anordnung der Platzierung der Mietartikel verantwortlich. Ist hier die Zustimmung eines Dritten notwendig, hat der Mieter entsprechende Absprachen\/Genehmigung rechtzeitig einzuholen.<br \/>4. Die vereinbarten Liefertermine und \u2013fristen gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Kl\u00e4rung aller Einzelheiten des Auftrages sowie dem fristgem\u00e4\u00dfem Eingang der vereinbarten Vorauszahlungen. Das rechtzeitige Einholen etwaiger erforderlicher Genehmigungen, Bescheinigungen zur Sicherstellung des Auftrages liegt beim Auftraggeber\/Mieter. \u00dcberschreitungen von Lieferterminen aufgrund nicht rechtzeitig vorliegender Genehmigungen und\/oder rechtzeitiger Zahlung offener Rechnungen sind nicht auf ein Verschulden des HELMNOT e.V. zur\u00fcckzuf\u00fchren. Schadenersatzanspr\u00fcche des Mieters oder ein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Verg\u00fctung sind f\u00fcr diese F\u00e4lle ausgeschlossen.<br \/>Ereignisse h\u00f6herer Gewalt sowie Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrsst\u00f6rungen, Betriebsst\u00f6rungen und sonstige, au\u00dferhalb des Machtbereiches von HELMNOT E.V. liegende Ereignisse entbinden von der Auftragspflicht. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig. Jede Teillieferung gilt als ein besonderes Gesch\u00e4ft. Anspr\u00fcche des Auftraggeber\/Mieters auf Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung oder versp\u00e4teter Lieferung sind, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen.<br \/>5. Der Auftraggeber\/Mieter hat nach Anlieferung\/ Aufbauende das Mietgut auf Vollst\u00e4ndigkeit, Funktionst\u00fcchtigkeit und optische Beschaffenheit zu pr\u00fcfen. Sofort nach abgeschlossenem Aufbau m\u00fcssen eventuell festgestellte M\u00e4ngel gemeldet werden. HELMNOT E.V. wird nach Veranstaltungsende bei Abbau bzw. Abholung das Mietgut pr\u00fcfen und nachz\u00e4hlen. Bei Kleinteilen ist eine Kontrolle zum Zeitpunkt der R\u00fccknahme nicht m\u00f6glich, der Auftraggeber\/Mieter erkl\u00e4rt sich einverstanden, dass die endg\u00fcltige Z\u00e4hlung und eventuelle Schadensfeststellung erst in den Lagerr\u00e4umen von HELMNOT E.V. stattfindet (bis 1 Woche nach Veranstaltungsende bzw. 1 Woche nach Wareneingang am Lager). HELMNOT E.V. garantiert, dass in der Zeit der Abholung bis zur Z\u00e4hlung in den Lagerr\u00e4umen von HELMNOT E.V. keine Verluste oder Besch\u00e4digungen entstehen.<br \/>6. Das Mietgut ist vom Auftraggeber\/Mieter sorgf\u00e4ltig zu behandeln. HELMNOT E.V. ist bei Verschmutzung berechtigt, extra anfallende Kosten f\u00fcr Reinigung, Reparaturen o.\u00e4. dem Auftraggeber\/Mieter nachtr\u00e4glich in Rechnung zu stellen. Lampenausfall bei Gl\u00fchbirnen, Projektorlampen, Scheinwerfern o.\u00e4. w\u00e4hrend der Mietzeit hat der Auftraggeber\/Mieter zu ersetzen. Erfolgt kein Ersatz, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten f\u00fcr die Ersatzleuchtmittel in Rechnung zu stellen.<br \/>Sofern bauartbedingt kein Austausch der Leuchtmittel m\u00f6glich ist, hat der Mieter einen Ausfall der Leuchtmittel bis 20 , bei Langzeitmieten \u00fcber 2 Wochen bis 30 zu tolerieren, ohne dass sich aus diesem Ausfall ein Recht zur Minderung der Miete ergibt. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Vermieter bei einem Ausfall mehrerer Leuchtmittel rechtzeitig zu informieren, um ihm die M\u00f6glichkeit der Reparatur einzur\u00e4umen. Es steht dem Vermieter frei, f\u00fcr den Fall des Ausfalls von mehr als 30% der Leuchtmittel, diese zu ersetzen bzw. dem Mieter einen Mietnachlass zu gew\u00e4hren,<br \/>7. Der Auftraggeber\/Mieter haftet bei Verlust oder Besch\u00e4digung des Mietgutes. Dies gilt auch f\u00fcr Sch\u00e4den durch Naturgewalten und Sch\u00e4den die durch Dritte verursacht werden, wie Brand-, Sturm-, Gewitter-, Hagel-, Wasser-, Einbruchdiebstahl, Diebstahl- und Vandalismussch\u00e4den usw.. Bei reparaturf\u00e4higen Besch\u00e4digungen hat der Auftraggeber\/Mieter die Reparaturkosten zu erstatten, sofern diese die Neubeschaffungskosten nicht \u00fcbersteigen, in allen anderen F\u00e4llen wird dem Auftraggeber der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert berechnet. F\u00fcr mitgeliefertes Zubeh\u00f6r und Verpackungen gelten dieselben Vereinbarungen.<br \/>8. Mit der \u00dcbergabe an einen Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder ein Post-\/ Versandunternehmen, sp\u00e4testens mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Mieter\/Auftraggeber \u00fcber. Je nach Auftragsinhalt beginnt demnach die Haftung durch den Auftraggeber\/Mieter a) mit Abholung durch Mieter selbst oder eine Spedition oder einen bestellten Post-\/Lieferdienstes oder b) bei Anlieferung des Mietgutes durch den Vermieter an der benannten Adresse\/ am Veranstaltungsgel\u00e4nde. Die Haftung durch den Auftraggeber\/Mieter endet entsprechend dem Auftragsinhalt a) mit der R\u00fcckgabe durch Mieter selbst, eine Spedition oder Post-\/Lieferversanddienst im Lager des Vermieters oder b) durch die Abfahrt der Transportfahrzeuge des HELMNOT e.V. vom Veranstaltungsgel\u00e4nde. Der Auftraggeber\/Mieter trifft alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und schlie\u00dft ad\u00e4quate Versicherungen ab. Eine detaillierte Werte-Liste zum Mietgut liegt der Auftragsbest\u00e4tigung bei bzw. wird von HELMNOT E.V. auf Anfrage zur Verf\u00fcgung gestellt.<br \/>9. Der Auftraggeber\/Mieter hat HELMNOT E.V. unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 24 Stunden nach eigener Kenntnisnahme, schriftlich mitzuteilen, wenn: a) bei Anlieferung\/ Aufbau das Mietgut nicht vollst\u00e4ndig ist, b) das Mietgut besch\u00e4digt worden ist, c) das Mietgut abhanden gekommen oder gestohlen worden ist, d) die Lieferung\/ Abholung nicht ungehindert und zu den vereinbarten Zeiten m\u00f6glich ist. Erfolgt die Lieferung durch eine Spedition oder einen Post-\/Lieferdienst ist die Ware bei Auslieferung auf Unversehrtheit zu pr\u00fcfen. M\u00f6gliche Transportsch\u00e4den sind auf dem Lieferschein\/der \u00dcbernahmebest\u00e4tigung zu dokumentieren.<br \/>10. Zus\u00e4tzliche Personaldienstleistungen, die der Auftraggeber w\u00e4hrend des Mietzeitraumes zum Auftrag zuz\u00fcglich bestellt\/beauftragt, werden mit den Preisen gem\u00e4\u00df Absatz &#8222;Preise\/ Zahlungen\/ Storno, Pos. 2&#8220; (netto pro Stunde) berechnet bzw. kann eine Tagespauschale vereinbart werden. F\u00fcr Reise-\/Transportkosten werden je nach erforderlichem Fahrzeug 0,87-2,47 Euro pro Fahrtkilometer berechnet.<br \/>11. Bei Nichtbenutzung gemieteter Objekte\/Ger\u00e4te, welche nicht zum Einsatz kommen, wird ein Abzug nicht gew\u00e4hrt, ausgenommen es wurde eine ausdr\u00fcckliche, schriftliche Vereinbarung dazu getroffen.<br \/>12. Alle angebotenen Leihartikel sind Eigentum des Auftragnehmers bzw. seiner Zulieferer. HELMNOT E.V. ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggeber\/Mieters, insbesondere bei Verletzung einer Vertragspflicht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige Herausgabe der Mietg\u00fcter zu verlangen.<br \/>13. F\u00fcr Outdoor-Aktionen gilt: k\u00f6nnen Aktionen, K\u00fcnstler, Mitmach-Aktionen, Dekorationen o.\u00e4. aufgrund schlechten Wetters ( z.B. Regen, K\u00e4lte, N\u00e4sse, Gl\u00e4tte\/ Glatteis, Hagel, Schnee, Ozon, starkem Wind) nicht oder nur teilweise eingesetzt\/ durchgef\u00fchrt werden, erh\u00e4lt HELMNOT e.V. trotzdem die volle Verg\u00fctung. Die Durchf\u00fchrbarkeit entscheidet HELMNOT e.V. in Abstimmung mit dem Auftraggeber\/Mieter.<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>Gew\u00e4hrleistung<br \/><\/b>1. HELMNOT E.V. gew\u00e4hrleistet, dass zum Zeitpunkt der \u00dcberlassung des Mietgutes keine offensichtlichen M\u00e4ngel vorhanden sind. Dies wird vom Auftraggeber\/Mieter bei Anlieferung bzw. bei \u00dcbernahme gegengepr\u00fcft. Eventuelle M\u00e4ngel\/Beanstandungen sind vor Veranstaltungsbeginn und innerhalb von 24 Stunden nach \u00dcbernahme der Lieferung\/Leistung schriftlich anzuzeigen. Die M\u00e4ngelr\u00fcge berechtigt den Auftraggeber\/Mieter nicht zur Zur\u00fcckhaltung von Rechnungsbetr\u00e4gen. Nach erfolgter \u00dcbernahme hat der Auftraggeber f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspruchsvoraussetzungen die volle Beweislast zu treffen. Mangelhafte Lieferungen\/Leistungen, die berechtigt reklamiert wurden, k\u00f6nnen durch den Auftragnehmer nach seiner Wahl nachgebessert oder zur\u00fcckgenommen und mit angemessenem Minderwert gutgeschrieben werden. Vor Aus\u00fcbung des Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine dar\u00fcber hinausgehende Haftung, insbesondere f\u00fcr Folgesch\u00e4den, wird nicht \u00fcbernommen.<br \/>2. Das Mietgut wird durch HELMNOT E.V. auf- und abgebaut, sofern dies im Auftrag nicht ausdr\u00fccklich anders geregelt und lediglich eine Anlieferung\/Abholung oder Miete per Selbstabholung vereinbart ist. Bei Mietartikeln, die gem\u00e4\u00df Angebot\/Auftrag durch den Auftragnehmer\/Mieter selbst auf-\/abgebaut bzw. montiert\/demontiert werden, entf\u00e4llt jegliche Haftung f\u00fcr HELMNOT E.V. f\u00fcr den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Aufbau der Mietartikel und deren Sicherung. Wurde im Angebot\/Auftrag die Montage\/Demontage bzw. der Auf-\/Abbau durch HELMNOT E.V. festgelegt, ist ein Auf- und Abbau durch den Auftraggeber\/Mieter oder Dritte nicht zul\u00e4ssig.<br \/>Das Umsetzen der Mietartikel (ausgenommen Mobiliar und Kleindekorationen) sowie das Anbringen\/ der Anbau von Lasten am Mietgut ist nicht zul\u00e4ssig. Es entf\u00e4llt jegliche Haftung von HELMNOT E.V., falls der Auftraggeber\/Mieter oder Dritte an der von HELMNOT E.V. ausgelieferten Ware \u00c4nderungen vornehmen, das Mietgut (ausgenommen Mobiliar und Kleindekorationen) versetzen und\/oder unzul\u00e4ssige Belastungen einbringen (z.B. durch Aufh\u00e4ngen oder Anbau von Ausstellungsobjekten). Dies gilt auch bei Nichtbeachtung unserer technischen Hinweise f\u00fcr die Behandlung der von uns gelieferten Gegenst\u00e4nde. Alle anderen weitergehenden Anspr\u00fcche des Auftraggeber\/Mieters, insbesondere auf Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von Sch\u00e4den, irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Sch\u00e4den, die nicht am Mietgut selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen.<br \/>3. Eine Haftung des HELMNOT e.V. besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber\/ Mieter oder Dritten durch etwaige St\u00f6rungen oder den Ausfall \u00fcberlassener Mietartikel\/Ger\u00e4te w\u00e4hrend der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Sch\u00e4den entstehen. Bei fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen und Missbrauch der geliehenen Artikel, die K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den oder den Verlust des Lebens des Auftraggeber\/Mieters und seiner G\u00e4ste hervorrufen, haftet HELMNOT E.V. nicht. Etwaige Anspr\u00fcche Dritter fallen nicht in den Haftungsbereich von HELMNOT E.V..<br \/>4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, f\u00fcr die er oder Dritte nach diesen Bedingungen dem HELMNOT e.V. gegen\u00fcber einzustehen haben, zu versichern.<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>Werbung und Bildmaterial<br \/><\/b>Die Verwendung von Fotos, Videos oder sonstigem Bildmaterial der Mietartikel ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr dokumentarische und redaktionelle Zwecke gestattet. Eine dar\u00fcber hinausgehende Nutzung inkl. der Nutzung f\u00fcr jegliche sonstigen eigenen oder Werbezwecke des Mieters oder durch Dritte, denen der Mieter den Zugang gestattet, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HELMNOT e.V.. Dies gilt gleichlautend f\u00fcr vom Auftraggeber\/Mieter hergestelltes Werbematerial sowie \u00c4nderungen an dem von HELMNOT E.V. zur Verf\u00fcgung gestellten Material, welches f\u00fcr oder mit dem Mietgut\/ dem Eigentum oder sonstigen urheberrechtlich oder designrechtlich gesch\u00fctzten Inhalten, Namen, Marken oder Titeln von HELMNOT E.V. wirbt. Das betrifft sowohl Fotos, Videos oder Bildmaterial, das von Wunderr\u00e4ume her- oder bereitgestellt wurde als auch Fotos, Videos oder Bildmaterial, das von dem Kunden oder von Dritten erstellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, Dritten, denen er die Erstellung von Fotos, Videos oder Bildmaterial gestattet, auf diese Regelungen hinzuweisen. HELMNOT e.V. kann die Genehmigung ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigern. Es bleibt dem Vermieter vorbehalten, f\u00fcr eine \u00fcber dokumentarische und redaktionelle Nutzung hinausgehende, genehmigte Verwendung der Bildmotive, Fotos, Videos oder Bildmaterial Lizenzgeb\u00fchren zu verlangen. Verst\u00f6\u00dft der Auftraggeber\/Mieter gegen diese Vereinbarungen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he der dreifachen Lizenzgeb\u00fchren zu zahlen. Die Lizenzgeb\u00fchr ist abh\u00e4ngig von der Nutzungsdauer und dem Nutzungsumfang und betr\u00e4gt mindestens 25% des Nettomietpreises des Gesamtauftrags bei einem Wert bis 50.000 \u20ac, 20% bei einem Wert von 100.000 \u20ac, 15% bei einem Wert bis 200.000 \u20ac, 12,5 % bei Werten ab 200.000. Die Vertragsstrafe ist zus\u00e4tzlich zu etwaigen Lizenzgeb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung von Motiven oder sonstigen urheberrechtlich oder sonstig gesch\u00fctzten Material (z.B. Fotos, Filme, Texte, Marken, Titel) zu zahlen. Weitere Schadensersatzforderungen und Anspr\u00fcche sowie die Nachberechnung von Lizenzgeb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung des Bildmotives\/der gesch\u00fctzten Inhalte beh\u00e4lt sich HELMNOT E.V. ausdr\u00fccklich vor.<br \/>HELMNOT e.V. ist berechtigt, am Veranstaltungsort Fotos und Videos des eingebrachten Mietgutes und der durch Wunderr\u00e4ume erbrachten weiteren Leistungen\/ Aktionen o.\u00e4. zur Eigendokumentation aufzunehmen und zu verwenden. Es steht HELMNOT e.V. dar\u00fcber hinaus frei, die Veranstaltung unter Nutzung jeglicher Kennzeichen und Marken als Referenz zu benennen.<br \/>Sofern im Rahmen des Auftrags oder Vertrags Nutzungsrechte einger\u00e4umt werden, gehen diese erst mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung auf den Mieter \u00fcber.<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>Sonstiges<br \/><\/b>1. Der Veranstalter garantiert, dass die Veranstaltung nicht im Dienst einer politischen Partei oder Gruppierung, einer Kirche, einer religi\u00f6sen oder weltanschaulichen Gruppe, Sekte oder Vereinigung steht oder durch den Veranstalter, durch Sponsoren, Ko-Finanziers, ideelle Partner oder andere auftretende K\u00fcnstler in Zusammenhang mit einer solchen T\u00e4tigkeit gebracht werden kann. Trifft diese Zusicherung nicht zu, kann der HELMNOT e.V. auch noch nach der Auftragsdurchf\u00fchrung den Vertrag fristlos k\u00fcndigen und als Schadensersatz die volle Verg\u00fctung sowie eine Vertragsstrafe verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiter, gegen\u00fcber dem HELMNOT e.V. f\u00fcr diesen Fall eine Erkl\u00e4rung abzugeben, dass ein Zusammenhang zwischen dem Charakter der Veranstaltung und der T\u00e4tigkeit von HELMNOT e.V. nicht besteht.<br \/>2. Der\/die Unterzeichnende des Auftraggebers\/Mieters erkl\u00e4rt durch seine\/ihre Unterschrift, diese Bedingungen anzuerkennen und zur Unterzeichnung von Auftr\u00e4gen sowie dieser Bedingungen autorisiert bzw. bevollm\u00e4chtigt zu sein.<br \/>3. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen, einschlie\u00dflich dieser Klausel, sind nur schriftlich und von beiden Partnern gegengezeichnet wirksam.<br \/>4. Der Auftraggeber\/Mieter ist verpflichtet, \u00fcber die Mietgeb\u00fchr\/Auftragssumme und die Vertragsvereinbarungen Stillschweigen zu bewahren.<br \/>5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die \u00fcbrigen davon unber\u00fchrt.<br \/>6. Der Auftraggeber\/Mieter wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung des Programms erhobenen Daten gespeichert werden (\u00a7 26 BDschG).<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>Schlussbestimmungen: <\/b>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Es gilt, auch f\u00fcr Exportvertr\u00e4ge, deutsches Recht als vereinbart.<\/p>\n<p class=\"p1\">Stand 10.06.2025<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allge\u00admeine Ge\u00adsch\u00e4fts\u00adbedin\u00adgungen(AGB2024\/\u00adI01)1. Allgemeines\/ TerminabspracheDiese AGB gelten f\u00fcr alle, auch zuk\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Werden Termine aufgrund des Veranstalters unter Vorbehalt freigehalten, so entstehen f\u00fcr HELMNOT THEATER daraus keine Verbindlichkeiten. 2. 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